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Experten-Antwort

Mehrverdienst bei eu Rente

von sam25.10.2010 | 10:55
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Was passiert wenn mann volle eu Rente bezieht und vom alten Arbeitgeber eine Zahlung bekommt(Kleine Altersversorgung ca 4000 Euro).Wird die Eu Rente einmalig im Monat der Zahlung Einbehalten weil über 400 Euro oder wie sind die Regularien?

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ohne die „kleine Altersversorgung“ vom „alten“ Arbeitgeber hinterfragt zu haben, gilt Folgendes:

Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (im weitesten Sinne Einnahmen aus einer Beschäftigung) stellt – unabhängig von der beitrags-rechtlichen Behandlung – Arbeitsentgelt dar und ist damit grundsätzlich als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.

Wurde das Beschäftigungsverhältnis vor Rentenbeginn beendet und wird hieraus nach Rentenbeginn einmalig gezahltes Arbeitsentgelt erzielt, liegt kein Hinzuverdienst i. S. des § 96a SGB 6 vor. Es handelt sich nicht um ein Arbeitsentgelt aus einem Beschäftigungsverhältnis, das nach Rentenbeginn bestanden hat.

Besteht/bestand das Beschäftigungsverhältnis nach Rentenbeginn noch und wird hieraus einmalig gezahltes Arbeitsentgelt erzielt, liegt Hinzuverdienst i. S. des § 96a SGB 6 vor. Das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt ist in dem Monat zu berücksichtigen, in dem es gezahlt wird.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

„... wie läuft das?“

Ihre Einmalzahlung, die bei der Feststellung der Rentenhöhe zu berücksichtigen ist, wird mit den für Sie geltenden Hinzuverdienstgrenzen, die Sie Ihrem Bescheid entnehmen können, verglichen. Weil es sich um eine Einmalzahlung handelt, dürfen diese Grenzen in diesem Monat verdoppelt werden. Bleiben Sie mit den „ca. 4000 Euro“ dann unterhalb einer (verdoppelten) Grenze, wird die Rente für den Monat der Auszahlung in der sich ergebenden Höhe teilweise gezahlt (ein Viertel, Hälfte oder drei Viertel der Rente wegen voller Erwerbsminderung).

Für jedes Kalenderjahr gilt aber: die im Vormonat eingehaltene Hinzuverdienstgrenze darf nur zwei Mal bis zum Doppelten dieser Hinzuverdienstgrenze überschritten werden. Haben Sie diese zwei Mal schon ausgenutzt und liegt der Hinzuverdienst über allen (dann eben nur noch einfachen) Hinzuverdienstgrenzen, steht in diesem Monat keine Rente zu.

Um nähere Auskünfte zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, einen unserer Versichertenältesten / Versichertenberater oder eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen aufzusuchen, um ggf. eine individuelle persönliche Beratung zu ermöglichen. Bitte bringen Sie dazu Ihren Bescheid mit.

Um eine Beratungsstelle in Wohnortnähe zu finden, können Sie im Internet auf der Seite "www.ihre-vorsorge.de" im Feld "Beratungsstellensuche" Ihre Postleitzahl eingeben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

samam 26.10.2010 | 09:56
Vielen Dank für die Antwort Eine Frage habe ich noch. Wenn die Summe dann ausgezahlt wird ,was passiert mit der Rente.Bekommt mann für den Monat der Auszahlung keine Rente oder wie läuft das.Vielen dank für die Rückinfo.
Heinericham 26.10.2010 | 12:36
Die Auszahlung wird als Hinzuverdienst in dem KM berücksichtigt, in dem diese ausgezahlt wurde. Wird die Auszahlung der Einmalzahlung aufgeteilt, so dass die Hinzuverdienstgrenzen nicht überschritten werden, haben Sie mit dem Hinzuverdeinst keine Probleme. Das müssen Sie aber mit Ihrem AG klären, damit er die Einmalzahlung aufsplittet, wenn dies möglich ist.
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