Hallo Angelika 28,
zelda hat Ihnen schon die richtige Antwort gegeben. Die Schwerbehinderung (also GdB mind. 50) muss am Tag des Rentenbeginns vorliegen. Bei einer Verringerung des GdB unter 50 gibt es eine Schutzfrist von drei Monaten nach dem Ablauf der Widerspruchsfrist zu dem Bescheid über die Änderung des GdB - da sind Sie mit dem 01.10. auf jeden Fall noch drin.