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Experten-Antwort

Mein Rentenanspruch

von Angelika 2827.08.2017 | 18:59
540 Ansichten
4 Antworten

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Ab 1.10. gehe ich offiziell mit Rentenbescheid vorzeitig in Rente (Behinderungsgrad 50 %). Nun teilt mir das Sozialmin. mit, dass der Behinderungsgrad auf 40 % gesenkt werden soll. Natürlich habe ich Einspruchsfrist etc. Hat das Auswirkung auf meine in einem Monat beginnende Rente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Angelika 28,

zelda hat Ihnen schon die richtige Antwort gegeben. Die Schwerbehinderung (also GdB mind. 50) muss am Tag des Rentenbeginns vorliegen. Bei einer Verringerung des GdB unter 50 gibt es eine Schutzfrist von drei Monaten nach dem Ablauf der Widerspruchsfrist zu dem Bescheid über die Änderung des GdB - da sind Sie mit dem 01.10. auf jeden Fall noch drin.

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3 Antworten

Onkel Ottoam 27.08.2017 | 19:14
Keine Sorge, es zählt der GdB zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Fortitude oneam 27.08.2017 | 19:16
Hallo Angelika 28, kann nichts mehr schief gehen. Sie haben den Rentenbescheid und in vier Wochen gehen Sie in Rente. Herzlichen Glückwunsch. Eine Behinderung liegt bis GDB 40 und ab GDB 50 bis 100 ist es eine Schwerbehinderung und wird nicht in % ( Prozent) sondern in Grad angegeben. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
zeldaam 27.08.2017 | 20:07
Hallo @all, nicht ganz richtig, die Voraussetzungen müssen zum Beginn der Rente (§ 236 a (1) Nr. 2 SGB VI - hier am 01.10.2017) vorliegen. Da aber bei einer Wegfall oder Verringerung des GdB für eine Frist von 3 Kalendermonaten der alte GdB weiter gilt (§ 116(1) SGB XI) , passiert hier dennoch nichts, selbst wenn morgen der Änderungsbescheid im Briefkasten liegen würde. MfG zelda
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