Hallo Edeltraut,
eine Altersrente aus eigener Versicherung wird grundsätzlich auf die Witwenrente angerechnet. Tatsächliche Auswirkungen ergeben sich aber erst dann, wenn das Einkommen den Freibetrag von derzeit 718,08 Euro (in den neuen Bundesländern: 637,03 Euro) übersteigt. Dies ist bei Zahlung einer Altersrente in Höhe von 350 Euro nicht der Fall.
Ihre Mutter erhält also weiterhin ihre Altersrente und zusätzlich die Witwenrente in voller Höhe.
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