Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Meinungen erbeten

von Irritierter29.01.2009 | 08:23
1289 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich weiß, dass es hier keine Antwort auf meine Frage geben wird (oder vielleicht doch!?), aber Meinungen wären mir genauso wichtig. Es geht um 2 Brüder, 60 Jahre (Bruder 1) und 55 Jahre alt (Bruder 2). Bruder 1 hat 41 Jahre gearbeitet (14 bis 55 J.) und bis auf die Lehrzeit IMMER gut verdient. Mit 55 Jahren hat er mit Abfindung und vertraglich abgesichertem Auflösungsvertrag aufgehört. Bezog ALG und die Firma hat bis zur gesetzl. Altersrente einen Zuschlag bis zur Höhe des letzten Verdienstes gezahlt. Mit 60 Jahren gesetzliche Altersrente in Höhe von 982,62 Euro (ohne Abschlag). Bruder 2 hat ebenfalls 41 Jahre gearbeitet (14 bis 55 J.), hat auch nach der Ausbildung IMMER schlecht verdient (rund 500 Euro monatlich weniger als Bruder 1) und bezieht wegen Krankheit eine unbefristete EM-Rente -MIT Abschlag- in Höhe von 982,62 Euro. Beide Rentenverläufe sind eindeutig RICHTIG; jedenfalls konnte kein Fehler gefunden werden. Mich irritiert nicht nur die absolut identische Rentenhöhe... sondern auch die Tatsache, dass Bruder 1 über Jahrzehnte bedeutend besser verdient (und somit auch mehr in die RV eingezahlt) hat als Bruder 2. Zur Info: Die Brüder sind beide im gleichen Monat und gleichem Jahr in Rente gegangen und der RV-Träger ist der selbe. Ich brauche dringend Input... was könnte der Grund dafür sein, dass Bruder 1 -trotz erheblich besseren Einkommens über Jahrzehnte- keine höhere Rente erhält als Bruder 2.???

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Irritierter,

der Hauptgrund dafür, dass die beiden Renten der Brüder in der Höhe identisch sind, ist wahrscheinlich die Zurechnungszeit die in der Rente von Bruder 2 enthalten ist.

Es wird bei der Ermittlung der Rente wegen Erwerbsminderung so getan, als ob der Rentenberechtigte bis zum 60.Lebensjahr gearbeitet hätte (Zurechnungszeit).

Fraglich ist, warum die Altersrente von Bruder 1 abschlagsfrei ist. Dies wäre bei Inanspruchnahme der Altersrente ab dem 60. Lebensjahr nur bei Erfüllung der Vertrauensschutzregelung für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen möglich. Sollte es eine Rente wegen Arbeitslosigkeit sein, läge der Rentenabschlag beim Bezug ab dem 60. Lebensjahr bei 18 Prozent.

Ansonsten können ohne Einsicht in die Rentenbescheide in diesem Forum keine weiteren Gründe genannt werden.

6 Antworten

Wolfgangam 29.01.2009 | 09:05
Hallo Irritierter, > Beide Rentenverläufe sind eindeutig RICHTIG; jedenfalls konnte kein Fehler gefunden werden. Vergleichen Sie die Berechnungen zu den Entgeltpunkten (Anlage 3 + 4). Dort finden Sie in den Bewertungen die Ursachen für die gleichartigen Rentenbeträge. Bruder 1 hat übrigens nicht wirklich gut verdient. Bei 41 Arbeitsjahren und wohl 2 Jahren ALG liegt sein Durchschnittswert bei 86 %. Gruß w.
WUNDER WUNDERam 29.01.2009 | 09:29
Also wenn es so ist wie sie schreiben, dann haben wir es hier mit einem handfesten WUNDER zu tun. WAHNSINN!!!! Es gibt sie also wirklich!!
Nixam 29.01.2009 | 10:52
Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu welcher höchstens Rentenbeiträge fällig werden ist bei beiden jedes Jahr gleich. Demnach haben beide Brüder die gleiche Höhe an RV-Beiträgen gezahlt, nämlich bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Hier spielt es keine Rolle, ob der eine Bruder EUR 500,-- mehr verdient hat als der andere.RENTENBeiträge haben beide ja aufgrund der Beitragsbemessunggrenze- dem Höchstsatz an RV-Beitrag - gleichviel eingezahlt in die Rentenkasse. Das dürfte des Rätsels Lösung sein. Nix
Schiko.am 29.01.2009 | 11:30
Nur nachdem Sie mehrere Meinungen hierzu lesen wollten will ich Stellung nehmen. Wurde zum gleichen Thema vor Jahren gefragt auch hier hatte der um ein Jahr ältere Bruder angeblich immer das Gleiche verdient, jedoch nach 35 Beitragsjahren eine um 250 Euro höhere Rente . Wohlgemerkt, bei beiden handelte es sich um die Regelaltersrente. Es gelang mir beide Rentenbescheide einzusehen und siehe da, der mit 250 Euro höherer Rente hat um 9,5166 höhere Entgeltpunkte, die Verdienste waren jährlich immer unterschiedlich höher. Bei Ihnen kommt hinzu, Sie fällen Ihr Urteil als Dritte Person, wissen es also nur " Vom hören sagen" Kommt hinzu, bei Erwerbsminderungsrenten, ob schon mit 50 oder 55 Jahren wird ein Durchschnittsverdienst fiktiv auf 60 Jahre hochgerechnet, erspare mir Einzelheiten. Haben Sie Mut und versuchen Sie in beide Rentenbescheide Einsicht zu nehmen, bin sicher, das Urteil fällt anders aus. Bin gespannt auf Ihre Mitteilung, und kneifen nicht. Mit freundlichen Grüßen.
Irritierteram 29.01.2009 | 20:38
Erst einmal vielen Dank für die Meinungen! Zur Info, weil danach gefragt wurde: Den Rentenbescheid von Bruder 2 konnte ich einsehen; Bruder 1 wohnt weiter weg und die Infos sind per Telefon mitgeteilt worden. Wir sehen uns einmal jährlich im September und ich denke, dass Bruder 1 seinen Rentenbescheid mitbringen wird. Dann kann ich auch die Rentenpunkte vergleichen. ABER... ich habe tatsächlich die Zurechnungszeit von Bruder 2 nicht berücksichtigt. *vor die Stirn klatsch* ;-) Und da Bruder 2 in den letzten 5 Jahren (als Bruder 1 bereits auf dem Sofa lag ;-)) einigermaßen passabel verdient hat, wird das ja auch in die Zurechnungszeit eingeflossen sein. Und was das angesprochene "Wunder" angeht: Wunder gibt es immer wieder, aber HIER handelt es sich um reine Tatsachen und kein Wunder. :-) Ich bin zutiefst dankbar für die Meinungen... die Lösung scheint jetzt nahe zu sein. Toll, dass es dieses Forum gibt!
Wolfgangam 29.01.2009 | 21:07
Hallo Irritierter, im Sinne aller , thx für das Feedback ...kommt hier leider viel zu selten vor. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026