Ich habe 1995 den Meister gemacht. Davon habe ich aber nur noch die Urkunde, dass ich bestanden habe.
Da steht nichts über den Zeitraum drin. Die Ausbildung dauerte 1,5 Jahre und ich habe dafür, dass ich das machen konnte auch immer wieder unbezahlten Urlaub genommen.
Wird das dennoch anerkannt, wenn ich dazu schreibe, daß die Ausbildung 1,5 Jahre dauerte?
Die Dauer der Ausbildung ist nachzuweisen. Diese Ausbildung muss mindestens einen Halbjahreskurs mit "Ganztagsunterricht" oder mindestens 600 Unterrichtsstunden umfassen. Die Fachschulausbildung (Meisterschule, Meisterkurs) muss außerdem im Vordergrund gestanden haben. Ein Anwendungsfall i. S. von § 58 Abs. 4a SGB 6 liegt nur dann vor, wenn auch die zeitlichen Mindestanforderungen für die Anerkennung einer Anrechnungszeit wegen schulischer Ausbildung erfüllt sind. Durch die schulische Ausbildung müssen Zeit und Arbeitskraft des Versicherten ausschließlich oder überwiegend in Anspruch genommen worden sein. Dies ist bei einer zeitlichen Belastung durch die Ausbildung von mehr als 20 Stunden wöchentlich der Fall. Neben der Anwesenheitszeit an der Ausbildungsstätte sind auch die objektiv erforderliche häusliche Vorbereitungszeit und der zeitliche Aufwand für die Schulwege zu berücksichtigen.
Ich habe überall geguckt, ich habe keine Nachweise mehr über die Unterrichtszeiten.
Nur noch den Meisterbrief mit dem Datum der abgelegten Prüfung.
Gibt es da nicht so was wie einen Plausibilitätsparagraphen, wie bei der Steuer ?
Ich meine, ein Meistertitel fällt nicht vom Himmel, da muß man sicher etwas dafür zuvor tun.
Danke
Fred