Hallo,
Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, wenn durch diese die Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt wird. Dazu sind die entsprechenden Antragsformulare G100 und G130 auszufüllen und beim Rentenversicherer einzureichen. Sofern Leistungen bewilligt werden, trägt die Kosten für diese Maßnahme der Rentenversicherer.
Bei den Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem sogenannten "Meister-BAföG", handelt es sich um einen anderen Förderweg.
Wir empfehlen Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.