Hallo Frank, Zeiten der Arbeitslosigkeit mit der Zahlung von Unterhaltsgeld führen ab 1992 zur Versicherungspflicht. Ob allerdings die Speicherung in Ihrem Versicherungsverlaur richtig ist lässt sich in diesem Forum nicht klären. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.
MfG