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Experten-Antwort

Meisterschule, Fachschulausbildung, Berufliche Ausbildung, unterschiedliche Einordnung der Zeiten

von Frank09.07.2026 | 19:49
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4 Antworten

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Ich habe von 07.09.1993 bis 21.07.1994 eine Meisterschule besucht. Während dieser Zeit habe ich vom Arbeitsamt Unterhaltsgeld bezogen. Bescheinigung und Entgeltnachweis über den Bezug von Unterhaltsgeld sind vorhanden. Laut diesem Bescheid wurde ein Entgelt für den Zeitraum von 09/93 bis 12/93 sowie von 01/94 bis 07/94 an den Rentenversicherungsträger gemeldet. ( 2 Beträge ) Im Versicherungsverlauf wird die Zeit von 09/93 bis 12/93 als Fachschulausbildung ohne Entgelt aufgeführt und die Zeit von 01/94 bis 07/94 als Beitragszeit mit Pflichtbeiträgen für berufliche Ausbildung Bezug von Leistungen der Agentur für Arbeit mit Entgelt aufgeführt. Wieso werden diese beiden Zeiten unterschiedlich eingeordnet und das Entgelt nur für den Zeitraum in 1994 im Versicherungsverlauf aufgeführt? Eigentlich führte doch der Bezug von Unterhaltsgeld schon ab 01.01.1992 zur Versicherungspflicht in der Rentenversicherung und somit müßte die gesamte Zeit von 09/93 bis 07/94 als Beitragszeit mit Pflichtbeiträgen ausgewiesen sein oder? Für Ihre Antwort möchte ich mich recht herzlich bereits im Voraus bedanken. MfG Frank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frank, Zeiten der Arbeitslosigkeit mit der Zahlung von Unterhaltsgeld führen ab 1992 zur Versicherungspflicht. Ob allerdings die Speicherung in Ihrem Versicherungsverlaur richtig ist lässt sich in diesem Forum nicht klären. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.

 

MfG

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3 Antworten

SBam 09.07.2026 | 20:20
Derart individuelle Fragen klärt man mit der Sachbearbeitung des zuständigen Rententrägers oder mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung. Beide haben Zugriff auf Ihr Konto und die damit verbundene Berechnung. Für ein anonymes Forum ist Ihre Frage ungeeignet. So werden z.B Fachschulzeiten im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung Entgeltpunkte zugewiesen.
Mondkindam 10.07.2026 | 07:10
Wenn Pflichtbeiträge erst ab 01/94 in Ihrem Versicherungsverlauf sind, dann fehlt offenbar die Meldung des Arbeitsamtes für 1993. Reichen Sie den Entgeltnachweis des Arbeitsamtes bei Ihrem Rentenversicherungsträger ein und lassen die Beitragszeit nachtragen.
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