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Experten-Antwort

Meldebescheinigung

von Messemer12.02.2024 | 10:14
443 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo , ich beziehe meine Rente seit Oktober 2021. Bin verheiratet und wohne mit meinem Mann im gleichem Haushalt. Kürzlich habe ich erfahren, dass wenn man eine Meldebescheinigung zur Rentenantrag beigefügt wird, bekommt man mehr Rente. Kann ich es nachträglich machen? Vielen Dank Messemer

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Messemer,

 

durch Vorlage einer Meldebescheinigung gibt es keine höhere (oder niedrigere) Altersrente.

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8 Antworten

Rückfrageam 12.02.2024 | 10:26
Sprechen Sie von Altersrente? Und von welcher Art von Meldebescheinigung?
Schön wär'sam 12.02.2024 | 10:30
Das klingt sehr nach Quatsch. Eine Meldebescheinigung bescheinigt natürlich nur den Wohnort, am dem man gemeldet ist. Und ob man mit jemandem zusammenlebt oder verheirtatet ist, hat keinerlei Einfluss auf die Bruttohöhe einer Altersrente. Lediglich bei der Höhe der Einkommensteuer kann man (muss man aber nicht) Vorteile haben, wenn man als Ehepaar steuerlich gemeinsam veranlagt wird. Das hat aber auch nichts mit dem Wohnort zu tun.
gut überlegenam 12.02.2024 | 10:33
Wo haben Sie das denn gehört? Nicht alles was beim Bäcker so geplaudert wird ist auch richtig :-) Würde Ihnen ein Anspruch aber zustehen auf einen 'Grundrentenzuschlag' (für den aber auch keine Meldebescheinigung notwendig ist), hätten Sie hierüber schon einen Bescheid erhalten, denn dafür ist kein Antrag notwendig. Für Sie könnte aber evtl. interessant sein, die 'Grundrentenzeiten', die Sie haben, bei der DRV abzufragen. Denn wenn es mindestens 33 Jahre (396 Monate) sind, haben Sie einen erhöhten Anspruch bei einem Ihnen evtl. zustehendem Wohngeld. Einen recht guten Wohngeldrechner finden Sie hier: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBSTRT Den 'Nachweis über Grundrentenzeiten' fordern Sie z.B. mithilfe dieses online-Formulars an: https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.se…
alleam 12.02.2024 | 11:34
Diese Emphählung haben wir von einem Rentenberater erhalten
Superam 12.02.2024 | 11:40
Dann sollte dieser seine Tabletten wechseln oder welche nehmen.
Corneliusam 12.02.2024 | 11:57
Der Rentenberater hat Ihnen dann ja sicherlich auch erzählt, warum das nötig sein sollte.
Guter Ratam 12.02.2024 | 12:07
Rentenberater ist ein geschützter Begriff und darf nur von privat tätigen Personen benutzt werden. Diese nehmen auch für jegliche Informationen nicht unerhebliche Gebühren. Sollte eine solche Person Ihnen das also erzählt haben, verlangen Sie Ihr Geld zurück oder fragen, wie er das genau gemeint hat. Wenn es ein kostenfreier ehrenamtlicher Versichertenberater war, sollten Sie diesen ebenfalls fragen, wie er seine Aussage gemeint hat.
Fredam 12.02.2024 | 14:11
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