Guten Morgen, Andrea1,
der Krankengeldbezug wird elektronisch in Ihr Versicherungskonto gemeldet, wenn ein Zeitraum beendet ist oder zum Jahresende.
Sie benötigen offensichtlich für die Einkommensanrechnung die Bezugszeiten und -höhe des Krankengeldes, die nicht automatisch dem Versicherungskonto Ihres Ehemannes, aus dem die Witwenrente berechnet wird, zugeleitet wird. Daher sollten Sie die erhaltene Bescheinigung an den Rententräger, der die Witwenrente bearbeitet, weiterleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Die KK ist verpflichtet, einen abgeschlossen Zeitraum im Krankengeldbezug an die DRV zu melden, wurde mir gestern noch von meiner KK schriftlich mitgeteilt.
Allerdings würde ich diese Bescheinigung selber weiterleiten, wenn ich an einer zügigen Antragsbearbeitung interessiert wäre und mir die Bescheinigung vorliegt.
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