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Experten-Antwort

Meldung b. AfA

von haarspalter08.07.2011 | 10:07
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4 Antworten

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Frage: Ist es Sinnvoll bei Bezug der Berufsunfähikeitsrente sich bei der Arbeitsagentur (trotz aussichtsloser Lage auf dem Arbeitsmarkt), ohne Bezug von Leistungen, arbeitsuchend zu melden? Hat es finanzielle Auswirkungen für evtl. spätere EM-Rente oder Altersrente. Bekommt "Mann/Frau" bei ausschließlichen Bezug der Berufsunfähigkeitsrente und ohne Meldung bei der AfA nur ein 1/2-Anteil von Punkten auf dem Rentenkonto gutgeschrieben?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres wird Ihnen die Zeit des Rentenbezuges in einer späteren Rente als Anrechnungszeit berücksichtigt. Für diese Anrechnungszeit bekommen Sie Entgeltpunkte i. H. des vollen Gesamtleistungswertes. Zur genauen Höhe kann ich keine Aussage treffen, da sie von Ihrem Versicherungsverlauf abhängt. Wenn Sie sich während des Rentenbezugs arbeitslos melden und keinen Leistungsanspruch oder nur einen ALG II-Anspruch haben, hat dies nach derzeitigem Recht keine rentenrechtlichen Auswirkungen.

Wenn Sie das 60. Lebensjahr bereits vollendet haben, müssen Sie sich arbeitslos melden, um die sonst entstehende Lücke zu schließen (sh. Volkers Antwort).

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3 Antworten

Volkeram 08.07.2011 | 11:58
Es ist immer sinnvoll sich bei der AfA weiter zu melden. Vor allem dann , wenn man einen Job haben möchte....Und von einer " aussichtslosen Lage am Arbeitsmarkt " kann derzeit und bis auf weiteres ja nun wahrlich nicht die Rede sein. Im Gegenteil suchen die Firmen doch aktuell ganz händeringend Mitarbeiter. Und auch wenn Sie keine Leistungen mehr von der AfA beziehen ( also Arbeitslos ohne Leistungsbezug sind ) , sollten Sie sch weiterhin LÜCKENLOS dort melden. Es werden - unter bestimmten Voraussetzungen ( siehe untenstehenden Link ) - für diesen Zeitraum dann sog. Anrechnungszeiten an die Rentenversicherung gemeldet. Rentensteigernd wirken sich diese - beitragslosen - Zeiten allerdings nicht aus, sondern dienen lediglich als " Lückenfüller " z.b. für die Erfüllung der 35 jährigen Wartezeit zur Inanspruchnahme der Altersrente für schwerbehinderte Menschen und für die Altersrente für langjährige Versicherte sowie für ihren weiteren Anspruch auf eine EM-Rente. Sich also nicht mehr weiter bei der AfA zu melden wäre ein sehr grosser Fehler. http://www.experto.de/b2c/bildung-karriere/arbeit-beruf/wie-sich…
haarspalteram 08.07.2011 | 13:27
Zitat von Volker anzeigenausblenden
Versteh ich das richtig, bei (Schwerbehindert + über 35 Jahre Pflichtbeiträge) Nichtmeldung bei der AfA eine Lücke entsteht die es mir unmöglich macht, bei Verschlechterung meines Gesundheitszustandes die Vorausetzung für die Gewährung einer EM-Rente evtl. zu erfüllen?
Knut Rassmussenam 08.07.2011 | 22:27
Beachten Sie bitte auch, dass eine Meldung als arbeitssuchend nicht ausreicht. Sie müssen sich arbeitslos melden!
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