Bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres wird Ihnen die Zeit des Rentenbezuges in einer späteren Rente als Anrechnungszeit berücksichtigt. Für diese Anrechnungszeit bekommen Sie Entgeltpunkte i. H. des vollen Gesamtleistungswertes. Zur genauen Höhe kann ich keine Aussage treffen, da sie von Ihrem Versicherungsverlauf abhängt. Wenn Sie sich während des Rentenbezugs arbeitslos melden und keinen Leistungsanspruch oder nur einen ALG II-Anspruch haben, hat dies nach derzeitigem Recht keine rentenrechtlichen Auswirkungen.
Wenn Sie das 60. Lebensjahr bereits vollendet haben, müssen Sie sich arbeitslos melden, um die sonst entstehende Lücke zu schließen (sh. Volkers Antwort).