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Experten-Antwort

Meldung der Änderung des Beitrages

von Roland 17.02.2025 | 12:42
1264 Ansichten
4 Antworten
Die Renterversicherung hat eine Nachzahlung angefordert. Bin ich verpflichtet die Änderungen des Beitrages zur PKV der Rentenversicherung zu melden. Ich bin davon ausgegangen, dass die PKV dies übernimmt. Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.02.2025 | 12:58

Hallo Roland,

 

ohne den Sacherhalt jetzt genauer zu kennen: Grundsätzlich sind Sie immer verpflichtet, dem Rentenversicherungsträger Änderungen mitzuteilen, die sich auf die Höhe der geleisteten Zahlung auswirken können. Sicher finden Sie dazu einen Hinweis in dem ursprünglichen Bescheid. Letztlich können Sie das aber nur direkt mit Ihrem Rentenversicherungsträger klären.

3 Antworten

Ach wasam 17.02.2025 | 12:48
Sie können der Nachforderung widersprechen, sie bezahlen oder das Schreiben in den Papierkorb schmeißen und warten bis der Gerichtsvollzieher kommt. Brauchen Sei sonst noch Lebensberatung?
Mondkindam 17.02.2025 | 13:01
Änderungen bei der gesetzlichen Krankenkasse laufen maschinell. Änderungen bei der privaten müssen Sie selber melden.
Selbstverständlich am 17.02.2025 | 13:13
Steht in Ihrem Rentenbescheid, daß Sie verpflichtet sind der Rentenversicherung Änderungen über den Beitrag der PKV mitzuteilen.
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