Hallo KaKla,
beziehen Sie eine Erwerbsminderungsrente gilt:
Sie müssen weiterhin die Rentenversicherung über die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und die Höhe des erzielten Hinzuverdienstes informieren. Das gilt auch für diesbezügliche Änderungen. Als Hinzuverdienst gelten der Bruttoverdienst aus einer abhängigen Beschäftigung, der steuerliche Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit, vergleichbares Einkommen (zum Beispiel Abgeordnetenbezüge) sowie bestimmte Sozialleistungen.
Angaben können formlos gegenüber der Rentenversicherungsträger gemacht werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenforum der Deutschen Rentenversicherung
Wie geht das denn????
Sie bekommen eine Rente weil Sie nicht arbeiten können und wollen trotzdem arbeiten???
Da stimmt doch etwas nicht im System.
Oder doch ??
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