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Experten-Antwort

Meldung eines Nebenjobs bei voller Erwerbsminderungsrente

von KaKla27.10.2023 | 10:08
612 Ansichten
3 Antworten
Wie melde ich bei voller Erwerbsminderungsrente meinen zukünftigen Hinzuverdienst!? Reicht es wenn ich einen formlosen Brief schreibe oder gibt es ein Formularvordruck, in dem mein Arbeitgeber Arbeitszeiten mit Gesamtstundenzahl und Gehalt eintragen kann!? Es handelt sich um einen Minijob mit 10 Wochenstunden, also 2 Std. täglicher Arbeitszeit. Man kann das nirgendwo nachlesen beim DRV Bund. Vielen Dank für eine Info! MFG

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.10.2023 | 10:23

Hallo KaKla,

 

beziehen Sie eine Erwerbsminderungsrente gilt:

Sie müssen weiterhin die Rentenversicherung über die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und die Höhe des erzielten Hinzuverdienstes informieren. Das gilt auch für diesbezügliche Änderungen. Als Hinzuverdienst gelten der Bruttoverdienst aus einer abhängigen Beschäftigung, der steuerliche Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit, vergleichbares Einkommen (zum Beispiel Abgeordnetenbezüge) sowie bestimmte Sozialleistungen.

Angaben können formlos gegenüber der Rentenversicherungsträger gemacht werden.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenforum der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Unverständlicham 27.10.2023 | 15:15
Wie geht das denn???? Sie bekommen eine Rente weil Sie nicht arbeiten können und wollen trotzdem arbeiten??? Da stimmt doch etwas nicht im System. Oder doch ??
wichtigam 15.12.2025 | 13:18
Unverständlich schrieb

Wie geht das denn????

Sie bekommen eine Rente weil Sie nicht arbeiten können und wollen trotzdem arbeiten???

Da stimmt doch etwas nicht im System.

Oder doch ??

Wenn jemand noch 2 Stunden pro Tag arbeitsfähig ist und die in die Gesellschaft investiert, finde ich das super! Hut ab! Engagement und zudem ist es gut für die Psyche des Arbeitenden, er bleibt dann auch länger gesund und belastet unser Gesundheitssystem wengier! TOP - weiter so!
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