Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Meldung Vermögenseinkommen bei Erhalt der großen Witwenrente nach neuem Recht

von S.K.26.02.2025 | 10:45
515 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, liebes Expertenteam der DRV, ich habe eine Frage zur Einkommensanrechnung bei der Witwenrente: Mein Mann (geb. in 1968) ist im März 2023 verstorben. Ich bin ebenfalls Jahrgang 1968 und wir haben in 2001 geheiratet. Somit wurde mir ab 1.7.2023 die große Witwenrente nach neuem Recht anerkannt. Da ich noch erwerbstätig bin, wird mein Einkommen auf die Höhe der Witwenrente angerechnet. Meine Frage zielt nun auf das Vermögenseinkommen ab. Da ich die Witwenrente nach neuem Recht erhalte, muss ich dieses ja melden. Ich warte gerade auf meinen Einkommensteuerbescheid für 2023, weiß aber, dass ich laut Anlage KAP Zins- und Dividendenerträge über ca. 3.130,-- EUR vor Steuerabzug habe. Wie melde ich dies nun? Ich habe auf der Homepage der DRV das Formular R0680 gefunden? Wie fülle ich dieses aus? Da wir in 2022 mit unseren Erträgen unter unserem Freibetrag von TE 2 an Erträgen geblieben sind, reicht es aus, dass ich in dem Formular Ziffer 2.2 ankreuze und unter Ziffer 4 die Höhe meiner Erträge aus 2023 einsetzte und den Pauschbetrag auf T 2 abändere? Im Sterbejahr habe ich ja weiterhin Anspruch auf den Pauschvertrag von Ehepaaren. Oder kreuze ich Punkt 2.1 an und fülle dann unter Ziffer 3.1.2 weiter aus? Und reicht es aus, dass ich als Nachweis meinen Einkommensteuerbescheid von 2023 beifüge? Und noch zwei weitere Fragen: Hat dieses Vermögenseinkommen Auswirkung auf meine bereits erhaltene Witwenrente in 2023 und in 2024? Wird diese mir u.U. rückwirkend gekürzt und ich muss einen Betrag zurückzahlen? Und wie wird es dann in den folgenden Jahren weitergehen? Werde ich künftig von der DRV angeschrieben oder muss ich jedes Jahr mir selbst die Meldung, sofern erforderlich, vormerken. Vielen herzlichen Dank schon mal im Voraus für Ihre Antwort und Unterstützung. S.K.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo S. K.,

bei der Beantragung der Witwenrente ist unter anderem die Anlage R0660 auszufüllen. Hier hätten Sie sich unter Punkt 8 über Ihr Vermögenseinkommen äußern können. Maßgebend sind die Einnahmen aus Kapitalvermögen die den Sparer-Pauschbetrag übersteigen und können unter Punkt 8.3 angegeben werden.

Für die Bestimmung des Vermögenseinkommens der Hinterbliebenen ist die vom Finanzamt getroffene steuerrechtliche Zuordnung im Einkommensteuerbescheid maßgebend. Somit können Sie auf dem R0680 ankreuzen, dass Sie den Steuerbescheid vorlegen. Nachdem der Einkommensteuerbescheid des vorigen Kalenderjahres eingereicht worden ist, ist die Rente wegen Todes rückwirkend unter Berücksichtigung des tatsächlichen Vermögenseinkommens neu zu berechnen. 

Künftige Rentenanpassungen finden regelmäßig zum 1. Juli des Jahres statt. Hierzu werden Sie direkt von Ihrem Rentenversicherungsträger angeschrieben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

0 Antworten

Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026