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Meldung von Rentenzeiten nach Minijob durch das Arbeitsamt?

von monk102627.02.2008 | 19:04
1515 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich bin derzeit beim Arbeitsamt (ohne Leistungsbezug) gemeldet. Jetzt soll ich mich dort abmelden, da ich auch einen Minijob habe und ich ab Jan. auf meine RV-Freiheit verzichtet habe und die 4,9% bei der RV aufstocke. Bis jetzt hat das Arbeitsamt meine Zeiten bei der Rentenversicherung gemeldet. Meldet das Arbeitsamt auch meine Zeiten weiter, wenn ich meinen 400,--Euro-Job verliere und ich mich wieder Arbeitssuchend melde? Danke - für jede Antwort!

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Agentur für Arbeit meldet dem Rentenversicherungsträger sämtliche Zeiten auch ohne Leistungsbezug sobald Sie dort wieder gemeldet sind.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Meines Erachtens kann die Agentur für Arbeit bei Vorliegen von subjektiver und objektiver Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug immer eine entsprechende Meldung an den Rentenversicherungsträger weiterleiten. Das sollte die Agentur für Arbeit nach Möglichkeit dann auch tun: alleine der Rententräger entscheidet nach den einschlägigen Vorschriften, spätestens im Leistungsfall, darüber, ob und wie diese Zeiten zu berücksichtigen ist. Wenn eine solche Mitteilung fehlt, kann darüber eben auch nicht entschieden werden.

3 Antworten

Happyam 28.02.2008 | 13:20
Hi Monk 1026, vielleicht hilft Ihnen mein Beitrag von heute ja auch? (28.02. um 12.37 Uhr) LG Happy
monk1026am 28.02.2008 | 14:01
Danke an "Experte" und "Happy". Meine Frage ist somit beantwortet. Grüße monk1026
sonnyboyam 04.03.2008 | 17:04
Ich bin bei der Argentur für Arbeit lückenlos gemeldet ohne Leistung zu erhalten. Meine Frage: Ist es möglich,daß die Argentur für Arbeit mir diese Meldung an den Rentenversicherungsträger verweigern kann ? Im voraus vielen Dank
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