Die Agentur für Arbeit meldet dem Rentenversicherungsträger sämtliche Zeiten auch ohne Leistungsbezug sobald Sie dort wieder gemeldet sind.
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Die Agentur für Arbeit meldet dem Rentenversicherungsträger sämtliche Zeiten auch ohne Leistungsbezug sobald Sie dort wieder gemeldet sind.
Meines Erachtens kann die Agentur für Arbeit bei Vorliegen von subjektiver und objektiver Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug immer eine entsprechende Meldung an den Rentenversicherungsträger weiterleiten. Das sollte die Agentur für Arbeit nach Möglichkeit dann auch tun: alleine der Rententräger entscheidet nach den einschlägigen Vorschriften, spätestens im Leistungsfall, darüber, ob und wie diese Zeiten zu berücksichtigen ist. Wenn eine solche Mitteilung fehlt, kann darüber eben auch nicht entschieden werden.
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