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Experten-Antwort

Meldung zur Sozialversicherung

von Omar Dietrich10.02.2017 | 11:13
1096 Ansichten
7 Antworten

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Hi, meine Oma bekommt eine Witwenrente und hat bei mir im Betrieb geringfügig mitgeholfen. Die Meldung zur Sozialversicherung wurde gemacht. Dummerweise hat meine Oma das nicht bei der Rente angegeben. Also, Rente war vorher und ein halbes Jahr später hat sie bei mir angefangen. Nun hat sie eine Nachforderung. Wir haben bei der LVA angerufen, aber die haben gesagt, dass meine OMa das extra noch mal hätte melden müssen. Kann doch gar nicht sein, oder? Ich meine, die Meldung an die Sozialversicherung geht doch an die Sozialversicherung, oder net?

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von Katha kann zugestimmt werden. Es wäre tatsächlich eine Extrameldung erforderlich gewesen.

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6 Antworten

Omar Dietricham 10.02.2017 | 12:31
Würde mich ja echt mal interessieren wie viele ältere Menschen so was überhaupt nicht checken und dann im Alter von paar und 80 Jahren noch horrende Summen an die Rentenversicherung zahlen müssen?
Kathaam 10.02.2017 | 11:49
Hallo Omar Dietrich, ja, die Meldung zur Sozialversicherung geht an die Sozialversicherung (wer soll das sein? Krankenkasse, Rentenversicherung?) - aber unter der Versicherungsnummer Ihrer Oma. Die Witwenrente wird aber aus der Versicherung des Verstorbenen gezahlt, unter dessen Versicherungsnummer. Im Übrigen wurde Ihre Oma im Rentenbescheid explizit darauf hingewiesen, dass die Aufnahme einer Beschäftigung - auch einer geringfügigen - unverzüglich anzuzeigen ist. Eben um Überzahlungen zu vermeiden. Um die Rückzahlung wird die Oma nicht herumkommen.
W*lfgangam 10.02.2017 | 14:55
Hallo Omar Dietrich, nicht mehr checken entbindet aber nicht von den Folgewirkungen rechtswidrigen Verhaltens (Sie wissen schon: "Unkenntnis ..."). Und wer Sozialleistungen erhält muss sich doch umgehend hinterfragen, ob darauf andere Einkünfte anzurechnen sind. Wer es nicht mehr auf Reihe kriegt, lässt das einen rechtlichen Betreuer erledigen ;-) > Katja: ja, die Meldung zur Sozialversicherung geht an die Sozialversicherung (wer soll das sein? Krankenkasse, Rentenversicherung?) - aber unter der Versicherungsnummer Ihrer Oma. Minijobs werden der Minijobzentrale (KBS) gemeldet, die zieht die Beiträge zentral ein. Die RV-Beiträge werden erst dann dem eigenen Rentenkonto gemeldet - das Rentenkonto Witwenrente bekommt das zunächst gar nicht mit. Gruß w.
GroKoam 10.02.2017 | 17:00
Dann möchte Ich gerne wissen wie viele ältere Menschen über 80 Jahre, die nichts mehr "checken" noch arbeiten. P.S. Dümmer geht immer.
W*lfgangam 10.02.2017 | 19:16
Zitat von GroKo anzeigenausblenden
...der Enkelbetrieb will evtl. Steuerersparnis generieren /rechte Tasche, linke Tasche - darauf wären Sie doch auch gekommen?! ;-) Kann man aber so pauschal nicht sagen - wenn Omi noch fit und betrieblich wertvolle Arbeit leistet, geht es letztendlich auch um den UV-Schutz in dieser Beschäftigung ...welcher UV-Faktor jetzt gemeint ist, überlasse ich Ihrer Fantasie *g Gruß w.
GroKoam 11.02.2017 | 06:52
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Dann möchte Ich gerne wissen wie viele ältere Menschen über 80 Jahre, die nichts mehr "checken" noch arbeiten.
...der Enkelbetrieb will evtl. Steuerersparnis generieren /rechte Tasche, linke Tasche - darauf wären Sie doch auch gekommen?! ;-) Kann man aber so pauschal nicht sagen - wenn Omi noch fit und betrieblich wertvolle Arbeit leistet, geht es letztendlich auch um den UV-Schutz in dieser Beschäftigung ...welcher UV-Faktor jetzt gemeint ist, überlasse ich Ihrer Fantasie *g Gruß w.
Da kann man mal sehen wie die Gier den Blick vernebelt. Tja da hat der Omar wohl ins Klo gegriffen.
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