Hallo Ranunkel,
bei einer Witwenrente nach "altem Recht" (mindestens ein Ehepartner vor 1962 geboren, Heirat vor 2002) werden Kapitaleinkünfte und betriebliche Altersversorgungen bei der Einkommensanrechnung nicht als Einkommen berücksichtigt. Eine Anrechnung erfolgt also nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Ranunkel,
bei einer Witwenrente nach "altem Recht" (mindestens ein Ehepartner vor 1962 geboren, Heirat vor 2002) werden Kapitaleinkünfte und betriebliche Altersversorgungen bei der Einkommensanrechnung nicht als Einkommen berücksichtigt. Eine Anrechnung erfolgt also nicht.
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