Hallo Midi-Markus,
ja, auch bei einer Beschäftigung im sogenannten Übergangsbereich (= Midijob) werden Pflichtbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt, die als vollwertige Pflichtbeitragszeiten berücksichtigt werden.
Weitere Informationen zum Übergangsbereich (ehemals Gleitzone) erhalten Sie z. B. auch hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/Gleitzone-Uebergangsbereich/uebergangsbereich_gleitzone.html