Hallo Franz,
wenn Sie eine volle Erwerbsminderungsrente von einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, gehen wir davon aus, dass Sie nur noch bis zu drei Stunden am Tag arbeiten können. Solange Sie unter dieser Grenze bleiben, gleich ob im Rahmen einer oder mehrerer Beschäftigung(en), bleibt Ihr Anspruch auf EM-Rente bestehen. Sollten Sie länger als drei Stunden täglich arbeiten, würde der Anspruch entfallen, auch wenn Sie unter der Hinzuverdienstgrenze (2024: 18.558,75 Euro pro Jahr) bleiben.