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Experten-Antwort

Midijob

von Franz11.09.2024 | 14:35
243 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Kann ich mit voller Erwerbsminderungsrente einen Midi- und einen Minijob mit täglicher Arbeitszeit zusammen von 2,6 Std. annehmen? Jahreseinkommen = 12.480,- € zusammen! Danke Franz

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.09.2024 | 09:39

Hallo Franz,

 

wenn Sie eine volle Erwerbsminderungsrente von einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, gehen wir davon aus, dass Sie nur noch bis zu drei Stunden am Tag arbeiten können. Solange Sie unter dieser Grenze bleiben, gleich ob im Rahmen einer oder mehrerer Beschäftigung(en), bleibt Ihr Anspruch auf EM-Rente bestehen. Sollten Sie länger als drei Stunden täglich arbeiten, würde der Anspruch entfallen, auch wenn Sie unter der Hinzuverdienstgrenze (2024: 18.558,75 Euro pro Jahr) bleiben.

13 Antworten

Königam 11.09.2024 | 14:37
Sie bleiben unter 3 Stunden, als kein Problem. Sie müssen es aber der Rentenversicherung mitteilen.
Arbeit und EM-Renteam 11.09.2024 | 14:45
Von der Arbeitszeit her schon und vom Hinzuverdienst sowieso, Sie blieben ja sogar unterhalb der Hinzuverdienstgrenze. Klären sollten Sie mit der Minijobzentrale allerdings, ob neben der Haupteinkommensquelle (Rente) und einem Midijob ein Minijob überhaupt noch möglich ist oder nicht. Dass Sie beide Jobs bei der DRV angeben müssen, ist selbsterklärend.
Najaam 11.09.2024 | 14:46
Das sind 1040 Euro im Monat bei einem Minijob/Midijob mit 2,6 Std. täglich?
Realistam 11.09.2024 | 14:55
Weshalb denn nicht? Das sind ca. 20€ Stundenlohn, absolut realistisch.
^^°^^am 11.09.2024 | 15:05
Sie wissen aber noch nicht, was die DRV dazu sagt, dort müssen Sie das melden. Hier antworten anonyme User dazu.
Jaam 11.09.2024 | 16:10
Ja
Mikeam 11.09.2024 | 16:11
Und was sollte die Rentenversicherung dagegen haben wenn er unter 3 Stunden am Tag bleibt?
^^°^^am 11.09.2024 | 16:15
2 zusätzliche Jobs Mini/Midi zur vollen Erwerbsminderungsrente, sind Sie sicher, dass seine EM-Rente nicht überprüft werden könnte?
Na und?am 13.09.2024 | 07:52
Eine EM-Rente kann JEDERZEIT, auch anlasslos, überprüft werden, so what?
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