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Experten-Antwort

Midijob Krankengeld Familienversicherung

von Angelika11.04.2024 | 10:00
1474 Ansichten
8 Antworten

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Ich arbeite in einem Midijob und bin bei meinem Mann im Rahmen der Familienversicherung / Krankenversicherung mitversichert. Erhalte ich nach Auslauf der 6 wöchigen Lohnfortzahlung Krankengeld?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.04.2024 | 11:15

Hallo Angelika,

bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach. Sofern Sie einen Minijob ausüben (bis 538 EUR) und familienversichert sind, besteht kein Anspruch auf Krankengeld. 

7 Antworten

Neinam 11.04.2024 | 10:07
Nein, natürlich nicht. Quelle: https://www.minijob-zentrale.de/DE/meta/faq-bereich/urlaub-krank… "Warum können Minijobber kein Geld aus der Krankenversicherung bekommen? Als Minijobber oder Minijobberin sind Sie als Arbeitnehmer krankenversicherungsfrei. Ihr Arbeitgeber zahlt zwar einen pauschalen Beitrag zur Krankenversicherung. Dies ist aber nur ein Solidarbeitrag, aus dem für Sie kein eigener Krankenversicherungsschutz als Arbeitnehmer entsteht. Daher haben Sie im Minijob auch keinen Anspruch auf Krankengeld. "
Mondkindam 11.04.2024 | 10:33
Sind Sie sicher, dass Sie einen Midijob und nicht um einen Minijob handelt? Minijob = Entgelt bis 538 EURO; Midijob = Entgelt zwischen 538,01 - 2000 EURO. Mit einem Midijob wären Sie nämlich selber krankenversichert und nicht über Ihren Mann familienversichert. Für einen Minijob gilt das was Nein gesagt hat.
MiniMidiam 11.04.2024 | 10:38
Als Midi-Jobberin sind Sie selbst krankenversicherungspflichtig und dürfen nicht über die Familienversicherung Ihres Ehepartners versichert werden. Das sollte aber Ihr Arbeitgeber wissen. Ebenso, falls Sie im Minijob weiteres Einkommen wie Kapitalerträge haben und die Einkommensgrenze überschreiten. Normalerweise erhalten Sie, bzw. Ihr Ehemann von der Krankenkasse jährlich einen Fragenbogen zur Familienmitversicherung, in dem entspr. Einkommen angegeben werden müssen. Siehe z.B. https://www.dak.de/dak/ihr-anliegen/mitgliedschaft-und-beitraege…
Nein Ergänzungam 11.04.2024 | 11:30
Zitat von Nein anzeigen
Sorry, Sie schreiben von einem MIDIjob und nicht von einem MINIjob: Sehr wahrscheinlich haben Sie sich aber nur verschrieben. Denn bei einem Midijob zahlen Sie natürlich selber Krankenkassenbeiträge und sind dann nicht mehr in der Familienversicherung. Dann bekämen Sie Krankengeld. (wären aber eben nicht mehr fammilienmitversichert in der Krankenkasse Ihres Mannes)
Anonymam 11.04.2024 | 11:43
Wieso fragen Sie in einem Forum für Rentenversicherung Angelegenheiten für das Krankenkassenrecht? Der/die Experte darf Ihnen aus rechtlichen Gründen zu diesem Thema nicht antworten. Bitte daher Frage in einem Forum für Krankenkassenrecht stellen oder Sie fragen Ihre Krankenkasse.
Du meine Güteam 11.04.2024 | 12:27
Falsches Forum. Beim Schuster gibt´s auch keine Mettbrötchen.
Wicke2000am 13.05.2024 | 17:01
Gilt bei der Ermittlung der Einkommensgrenze bei Mieteinnahmen eigentlich die Kalt- oder Warmmiete. Beispiel: Mieteinnahmen 1000€ kalt und 1300€ warm. Meiner Frau die nicht berufstätig ist gehören 50% der Wohnung und somit der Mieteinnahmen. 500=bei mir mitversichert, 650€=eigene Versicherung.
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