Hallo Tanja,
nur wenn Sie als Vermieterin ihrem Freund einen Teil der Wohnung untervermieten und diese Einnahmen auch entsprechend versteuern müssen, handelt es sich um Mieteinnahmen, die als Einkommen bei der Witwenrente zu berücksichtigen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung