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Experten-Antwort

Miete direkt vom Rententräger an Vermieter

von Hubert07.07.2017 | 14:44
2664 Ansichten
20 Antworten
ein freundliches hallo, eine frage bitte.ich bin alters und witwerrenter und wohne im betreuetn wohnen seit diesem monat.da altschulden (insolvenz) bestehen,wurde mir geraten vom schuldnerberater,das meine miete direkt von der rentenstelle an den vermieter überwiesen werden soll.geht das und kann ich das direkt bei der rentenstelle erfragen?danke im voraus.m.f.g.hubert

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.07.2017 | 11:18

Hallo Hubert,

Ansprüche auf einmalige und laufende Geldleistungen können gem. § 53 Abs. 2 Nr. 2 Erstes Sozialgesetzbuch abgetreten werden, wenn der jeweils zuständige Rentenversicherungsträger feststellt, dass die Abtretung im wohlverstandenen Interesse des Berechtigten liegt.

Ein wohlverstandenes Interesse an einer Abtretung kann zum Beispiel angenommen werden, wenn der Berechtigte durch die Abtretung seine Unterbringung in einem Pflege- oder Altersheim oder ähnlichen Anstalten ermöglicht. So kann zum Beispiel die Abtretung der Miete einen schutzwürdigen Vorteil für den Berechtigten darstellen, wenn dadurch Obdachlosigkeit vermieden oder abgewendet wird.

19 Antworten

Schorscham 07.07.2017 | 14:53
Schwer vorstellbar, dass das möglich sein sollte. Denkbar wäre höchstens, dass Sie die DRV anweisen, Ihre gesamte Rente auf das Konto einer Vertrauensperson zu überweisen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass private Girokonten gewöhnlich nur für eigene Zahlungsvorgänge genutzt werden dürfen. Ihre Vertrauensperson sollte also vorher die Erlaubnis ihrer Hausbank einholen. MfG
Herz1952am 07.07.2017 | 16:04
Hallo Hubert, das ginge wahrscheinlich in der Insolvenz über einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Vermieters, wenn Sie Ihre Miete nicht zahlen können. Sprechen Sie da mal Ihren Insolvenzverwalter oder Insolvenzbetreuer darauf an. Der Schuldnerberater könnte dies natürlich auch wissen, wie man das machen kann, bzw. sich die entsprechenden Informationen holen. Jobcenter machen das übrigens auch für Ihre "Klienten", dass auf Antrag des Vermieters mit Einverständnis des Mieters so gehandhabt wird. Dies könnte auch bei Witwenrente so gehen.
Hubertam 07.07.2017 | 16:08
Herz1952 schrieb

Heißen Sonntag, Groko,

auf irgendjemand muss ich ja hören, auf meine Frau höre ich schon lange nicht mehr. :-)

ich bedanke mich. ja genau der schuldnerberater sagte mir ja genau das heute,dass ich zur rentenstelle gehen soll und dies mit ihr besprechen soll,da dies oft schon so gemacht wird. ich wollte nur hier im forum fragen,weil ich dachte,dies sei direkt von der rentenstelle und man wisse es hier genau.m.f.g.hubert
Hubertam 07.07.2017 | 16:06
ich bedanke mich. mich wundert nur,ein andere vermieter lwb, wo ich auch erst eine wohnung hätte bekommen können,teilte mir mit,dass ich die wohnung mieten könne,mit der voraussetzung,dass die rentenstelle die miete direkt bei der lwb überweist.sie sagten auch,dass dies schon mehrfach so gemacht wird bei leuten,welche schulden haben,damit die miete gesichert ist. wenn dies bei vielen gemacht wird, warum ist es dann nicht vorstellbar? ich werde montag zur rentenstellen gehen und hoffen,dass sie es machen.m.f.g.hubert
Upsalaam 07.07.2017 | 18:14
Richten Sie Ihre Anfrage direkt und schriftlich an den zuständigen Rentenversicherungsträger. Eventuelle ist die Zahlung eines Teils der Rente direkt an den Vermieter über eine sogenannte Abtretung im wohlverstandenen Interesse möglich. (§ 53 Abs. 2 Nr. 2 SGB I ) Vgl. auch: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB1_… und http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB1_… Ob ein wohlverstandenes Interesse gegeben wäre prüft der zuständige Rentenversicherungsträger. Sofern ein solches gegeben wäre können auch Rentenbeträge unterhalb der Pfändungsfreigrenzen abgetreten werden. Oberhalb der Pfändungsfreigrenze wäre dies aufgrund Ihres laufenden Insolvenzverfahrens nicht möglich weil pfändbare Beträge Ihrer Rente an den Insolvenzverwalter abzuführen sind. Sie könnten also versuchen einen Teil Ihrer Rente im unpfändbaren Bereich an Ihren Vermieter abzutreten und somit eine direkte Zahlung des Rentenversicherungsträgers an Ihren Vermieter zu erwirken. Ob hier bereits ein wohlverstandenes Interesse vorliegt vermag ich an dieser Stelle nicht zweifelsfrei zu beurteilen. Einen Versuch wäre es aber vielleicht wert.
Schlaubi123am 07.07.2017 | 18:21
Auf Wunsch des Versicherten zahlt die DRV jeden gewünschten Betrag an anderen Empfänger aus! Es ist nicht unüblich, dass z.B. eine private KV oder die Miete an einen anderen Empfänger gezahlt wird! Dazu braucht es keine Insolzenz
Hubertam 07.07.2017 | 18:26
ich bedanke mich herzlichst für die lieben ratschläge und nachrichten und ich werde es montag beim rententräger einfach versuchen.danke und nette grüsse , hubert
Schorscham 07.07.2017 | 19:54
Herz1952 schrieb

Heißen Sonntag, Groko,

auf irgendjemand muss ich ja hören, auf meine Frau höre ich schon lange nicht mehr. :-)

Das ist überhaupt nicht vergleichbar, weil die Jobcenter ein berechtigtes Interesse daran haben, dass die "Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes" auch wirklich zur Sicherung der Existenz verwendet und nicht zweckentfremdet werden. Der DRV kann es aber völlig egal sein, wie der Rentner seine Rente verwendet. Schließlich ist die nicht zur Sicherung des Lebensunterhaltes verantwortlich sondern nur zur Auszahlung erworbener Rentenansprüche. MfG
Herz1952am 08.07.2017 | 15:29
Hallo Schorsch, das ist schon vergleichbar, wenn alle mit einverstanden sind, wird das gemacht, bzw. wenn es für den Vermieter sicherer ist. Generell wird ja auch die Miete und die Wohnungsnebenkosten, ebenso, wie die Heizkosten, an den H4 oder Sozialleistungsempfänger an diese voll ausgezahlt und diese ist verantwortlich für die Zahlungen an den Vermieter etc. Bei Sozialleistungen wie Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherungen wird natürlich evtl. Festeinkommen (z.B. Rente) davon abgezogen. Glauben Sie mir doch endlich auch mal was, ich habe das doch alles schon erlebt. Ich schüttele es mir doch nicht "aus dem Ärmel". :-) MfG
Herz1952am 08.07.2017 | 15:37
Sorry, soll heißen "Einkommen", da es ja auch flexibel sein kann. Außerdem gibt es ja auch unterschiedliche Abrechnungen für Strom (an den Anbieter) Heizung und Wasser (meistens Abschläge an Vermieter). Dazu kommt noch, dass einige Umlagen, die nicht direkt die Wohnkosten betreffen von Jobcenter/Sozial nicht berücksichtigt werden, sondern von den z.Zt. 404 Euro zu zahlen sind.
GroKoam 08.07.2017 | 18:22
Herz1952 schrieb

Heißen Sonntag, Groko,

auf irgendjemand muss ich ja hören, auf meine Frau höre ich schon lange nicht mehr. :-)

" Ich schüttele es mir doch nicht "aus dem Ärmel". Nee aber Du hörst auf die kleinen Männchen in Deinem Kopf
Herz1952am 09.07.2017 | 16:00
Heißen Sonntag, Groko, auf irgendjemand muss ich ja hören, auf meine Frau höre ich schon lange nicht mehr. :-)
Hubertam 09.07.2017 | 17:23
ich wollte hier keinen streit anzetteln.habe nur eine nette frage gestellt. ich werde ja sehen,was die rentenstelle morgen sagt und es euch gern hier wissen lassen.liebe grüsse, hubert
Hubertam 10.07.2017 | 17:54
hallo, ich möchte mich noch recht herzlich für die mithilfe hier bedanken. ich war heute bei der rentenstelle und es wurde schriftlich vereinbahrt,dass die mieter direkt an den vermieter überwiesen wird von der renetenstelle.es ging ohne probleme nach der schilderung meiner finanz.sachelage und insolvenz.l.g.hubert
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