Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Miete direkt vom Rententräger an Vermieter

von Hubert07.07.2017 | 14:44
2695 Ansichten
20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
ein freundliches hallo, eine frage bitte.ich bin alters und witwerrenter und wohne im betreuetn wohnen seit diesem monat.da altschulden (insolvenz) bestehen,wurde mir geraten vom schuldnerberater,das meine miete direkt von der rentenstelle an den vermieter überwiesen werden soll.geht das und kann ich das direkt bei der rentenstelle erfragen?danke im voraus.m.f.g.hubert

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hubert,

Ansprüche auf einmalige und laufende Geldleistungen können gem. § 53 Abs. 2 Nr. 2 Erstes Sozialgesetzbuch abgetreten werden, wenn der jeweils zuständige Rentenversicherungsträger feststellt, dass die Abtretung im wohlverstandenen Interesse des Berechtigten liegt.

Ein wohlverstandenes Interesse an einer Abtretung kann zum Beispiel angenommen werden, wenn der Berechtigte durch die Abtretung seine Unterbringung in einem Pflege- oder Altersheim oder ähnlichen Anstalten ermöglicht. So kann zum Beispiel die Abtretung der Miete einen schutzwürdigen Vorteil für den Berechtigten darstellen, wenn dadurch Obdachlosigkeit vermieden oder abgewendet wird.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

19 Antworten

Schorscham 07.07.2017 | 14:53
Schwer vorstellbar, dass das möglich sein sollte. Denkbar wäre höchstens, dass Sie die DRV anweisen, Ihre gesamte Rente auf das Konto einer Vertrauensperson zu überweisen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass private Girokonten gewöhnlich nur für eigene Zahlungsvorgänge genutzt werden dürfen. Ihre Vertrauensperson sollte also vorher die Erlaubnis ihrer Hausbank einholen. MfG
Herz1952am 07.07.2017 | 16:04
Hallo Hubert, das ginge wahrscheinlich in der Insolvenz über einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Vermieters, wenn Sie Ihre Miete nicht zahlen können. Sprechen Sie da mal Ihren Insolvenzverwalter oder Insolvenzbetreuer darauf an. Der Schuldnerberater könnte dies natürlich auch wissen, wie man das machen kann, bzw. sich die entsprechenden Informationen holen. Jobcenter machen das übrigens auch für Ihre "Klienten", dass auf Antrag des Vermieters mit Einverständnis des Mieters so gehandhabt wird. Dies könnte auch bei Witwenrente so gehen.
Hubertam 07.07.2017 | 16:08
ich bedanke mich. ja genau der schuldnerberater sagte mir ja genau das heute,dass ich zur rentenstelle gehen soll und dies mit ihr besprechen soll,da dies oft schon so gemacht wird. ich wollte nur hier im forum fragen,weil ich dachte,dies sei direkt von der rentenstelle und man wisse es hier genau.m.f.g.hubert
Hubertam 07.07.2017 | 16:06
ich bedanke mich. mich wundert nur,ein andere vermieter lwb, wo ich auch erst eine wohnung hätte bekommen können,teilte mir mit,dass ich die wohnung mieten könne,mit der voraussetzung,dass die rentenstelle die miete direkt bei der lwb überweist.sie sagten auch,dass dies schon mehrfach so gemacht wird bei leuten,welche schulden haben,damit die miete gesichert ist. wenn dies bei vielen gemacht wird, warum ist es dann nicht vorstellbar? ich werde montag zur rentenstellen gehen und hoffen,dass sie es machen.m.f.g.hubert
Upsalaam 07.07.2017 | 18:14
Richten Sie Ihre Anfrage direkt und schriftlich an den zuständigen Rentenversicherungsträger. Eventuelle ist die Zahlung eines Teils der Rente direkt an den Vermieter über eine sogenannte Abtretung im wohlverstandenen Interesse möglich. (§ 53 Abs. 2 Nr. 2 SGB I ) Vgl. auch: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB1_… und http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB1_… Ob ein wohlverstandenes Interesse gegeben wäre prüft der zuständige Rentenversicherungsträger. Sofern ein solches gegeben wäre können auch Rentenbeträge unterhalb der Pfändungsfreigrenzen abgetreten werden. Oberhalb der Pfändungsfreigrenze wäre dies aufgrund Ihres laufenden Insolvenzverfahrens nicht möglich weil pfändbare Beträge Ihrer Rente an den Insolvenzverwalter abzuführen sind. Sie könnten also versuchen einen Teil Ihrer Rente im unpfändbaren Bereich an Ihren Vermieter abzutreten und somit eine direkte Zahlung des Rentenversicherungsträgers an Ihren Vermieter zu erwirken. Ob hier bereits ein wohlverstandenes Interesse vorliegt vermag ich an dieser Stelle nicht zweifelsfrei zu beurteilen. Einen Versuch wäre es aber vielleicht wert.
Schlaubi123am 07.07.2017 | 18:21
Auf Wunsch des Versicherten zahlt die DRV jeden gewünschten Betrag an anderen Empfänger aus! Es ist nicht unüblich, dass z.B. eine private KV oder die Miete an einen anderen Empfänger gezahlt wird! Dazu braucht es keine Insolzenz
Hubertam 07.07.2017 | 18:26
ich bedanke mich herzlichst für die lieben ratschläge und nachrichten und ich werde es montag beim rententräger einfach versuchen.danke und nette grüsse , hubert
Schorscham 07.07.2017 | 19:54
Das ist überhaupt nicht vergleichbar, weil die Jobcenter ein berechtigtes Interesse daran haben, dass die "Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes" auch wirklich zur Sicherung der Existenz verwendet und nicht zweckentfremdet werden. Der DRV kann es aber völlig egal sein, wie der Rentner seine Rente verwendet. Schließlich ist die nicht zur Sicherung des Lebensunterhaltes verantwortlich sondern nur zur Auszahlung erworbener Rentenansprüche. MfG
Herz1952am 08.07.2017 | 15:29
Hallo Schorsch, das ist schon vergleichbar, wenn alle mit einverstanden sind, wird das gemacht, bzw. wenn es für den Vermieter sicherer ist. Generell wird ja auch die Miete und die Wohnungsnebenkosten, ebenso, wie die Heizkosten, an den H4 oder Sozialleistungsempfänger an diese voll ausgezahlt und diese ist verantwortlich für die Zahlungen an den Vermieter etc. Bei Sozialleistungen wie Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherungen wird natürlich evtl. Festeinkommen (z.B. Rente) davon abgezogen. Glauben Sie mir doch endlich auch mal was, ich habe das doch alles schon erlebt. Ich schüttele es mir doch nicht "aus dem Ärmel". :-) MfG
Herz1952am 08.07.2017 | 15:37
Sorry, soll heißen "Einkommen", da es ja auch flexibel sein kann. Außerdem gibt es ja auch unterschiedliche Abrechnungen für Strom (an den Anbieter) Heizung und Wasser (meistens Abschläge an Vermieter). Dazu kommt noch, dass einige Umlagen, die nicht direkt die Wohnkosten betreffen von Jobcenter/Sozial nicht berücksichtigt werden, sondern von den z.Zt. 404 Euro zu zahlen sind.
GroKoam 08.07.2017 | 18:22
" Ich schüttele es mir doch nicht "aus dem Ärmel". Nee aber Du hörst auf die kleinen Männchen in Deinem Kopf
Herz1952am 09.07.2017 | 16:00
Heißen Sonntag, Groko, auf irgendjemand muss ich ja hören, auf meine Frau höre ich schon lange nicht mehr. :-)
Hubertam 09.07.2017 | 17:23
ich wollte hier keinen streit anzetteln.habe nur eine nette frage gestellt. ich werde ja sehen,was die rentenstelle morgen sagt und es euch gern hier wissen lassen.liebe grüsse, hubert
Hubertam 10.07.2017 | 17:54
hallo, ich möchte mich noch recht herzlich für die mithilfe hier bedanken. ich war heute bei der rentenstelle und es wurde schriftlich vereinbahrt,dass die mieter direkt an den vermieter überwiesen wird von der renetenstelle.es ging ohne probleme nach der schilderung meiner finanz.sachelage und insolvenz.l.g.hubert
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026