Hallo Fragende,
Einnahmen, die steuerrechtlich den "Einkünften aus Vermietung und Verpachtung" zuzuordnen sind, sind nicht als Hinzuverdienst bei der EM-Rente zu berücksichtigen.
Etwas anderes könnte nur gelten, wenn die Vermietung gewerblich betrieben würde und insoweit steuerrechtlich "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" anfallen würden - diese sind sozialversicherungsrechtlich "Arbeitseinkommen" und wären deshalb auch als Hinzuverdienst anzurechnen. Schauen Sie einfach mal in Ihren Steuerbescheid, da sollte es erkennbar sein...