Hallo,
Sie beziehen sich offensichtlich auf das Formular R0810 ( Meldung zur Krankenversicherung der Rentner-KVdR ). Mieteinnahmen zählen hier nicht als Selbständigkeit ( Es sei denn Sie vermieten gewerblich ). Die Frage ist für die Krankenkasse wichtig, um prüfen zu können, ob Sie Mitglied in der KVdR werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung!