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Experten-Antwort

Mieteinnahmen/Eigentumswohnung

von sony15.01.2017 | 12:58
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6 Antworten

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Hallo, ich habe eine Frage bzgl. der Witwenrente meiner Mutter. Mein Vater ist 2013 verstorben. Meine Mutter erhält seitdem eine Witwenrente von 400€. Jetzt plant sie eine kleine, vermietete Eigentumswohung zu kaufen. Sie würde im Falle des Kaufs also monatlich Mieteinnahmen i. H.v. 700€ erhalten. Werden die Mieteinnahmen angerechnet? Wie hoch sind die Freibeträge? Vielen Dank im Voraus Grüße Sony

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo sony,

ich verweise auf die vollkommen richtige und ausführliche Antwort von W*lfgang und die dort genannte Broschüre.

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5 Antworten

W*lfgangam 15.01.2017 | 15:26
Hallo Sonny, wenn altes *) Witwenrentenrecht gilt, ist das kein Problem - kein Einkommen, das hier zu berücksichtigen wäre. *) alt = Eheschließung vor 2002 und wenigstens einer von beiden ist vor 1962 geboren. Gilt aber neues Hinterbliebenenrentenrecht, dann sind Mieteinnahmen Einkünfte, die bei der Witwenrente angerechnet werden können, wenn in der Summe aller 'eigenen' Einkünfte Ihrer Mutter ein Freibetrag von 804 EUR (West) / 757 EUR (Ost) überschritten wird In diesem Merkblatt finden Sie eine Übersicht der zu berücksichtigten Einkommensarten (mit Pauschalabzügen) /Seite 30ff. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… und auch noch mal dargestellt, wann altes/neues Recht gilt. Hat Sie sonst keine weiteren Einkünfte, als die Miteinnahmen, wären die für die Witwenrente – alt wie neu – unproblematisch/kein Anrechnung. Gruß w.
Konrad Schießlam 15.01.2017 | 22:17
Folgende Berechnung hilft weiter: 400.00 Bruttorente - 14% .56.00 Euro Abschlag 344.00 anrechnungspflichtig. 700.00 Miete Netto - 25% 175.00 Euro Abschlag 525.00 dto. 344.00 525,00 -------- 869,00 803,88 anrechnungsfrei, immer das 26,4fache des Rentenwertes ,derzeit 30,45 West -------- 065,12 mit 40% , Euro 26,05 Kürzung der Bruttorente. Gute Nacht.
W*lfgangam 15.01.2017 | 22:50
KS., Sie wollen doch nicht, dass die eigene Witwenrente auf sich selbst angerechnet wird?! Schlafen Sie gut weiter ... ;-) Gruß w.
Konrad Schießlam 16.01.2017 | 09:00
Entschuldigung, das geht natürlich nicht, in diesem Falle erfolgt also keine Anrechnung. Meine Ausrede, hätte die Witwe auch 400 eigene Bruttorente, kann dies als Rechenbeispiel verwendet werden. MfG.
SuchenundFragenam 16.01.2017 | 16:14
Ergänzend sollte man noch festhalten, dass die Mieteinnahme komplett netto gerechent werden müsste. Wenn die 700 Euro auch Nebenkosten enthalten sollten, würde man das erst mal abziehen. Abgezogen werden auch Abschreibungen sowie Aufwendungen, die für die Wohnung erforderlich sind, z.B. Kreditzinsen.
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