Bei einer Rente wegen Erwerbsminderung entsteht im Regelfall eine Zurechnungszeit; hierbei handelt es sich um eine beitragsfreie Zeit.
Beitragsfreie Zeiten erhalten bei der Rentenberechnung den Durchschnittswert an Entgeltpunkten, der sich aus der Gesamtleistung an Beiträgen im belegungsfähigen Zeitraum ergibt, soweit die Bewertung nicht begrenzt oder ausgeschlossen ist.
Der Durchschnittswert (Grundbewertung) wird ermittelt, indem die Summe der Entgeltpunkte aus allen Beitragszeiten und aus den Berücksichtigungszeiten durch die Anzahl der belegungsfähigen Kalendermonate geteilt wird.
Der belegungsfähige Gesamtzeitraum beginnt regelmäßig mit dem vollendeten 17. Lebensjahr und endet mit dem Eintritt der maßgebenden Erwerbsminderung. Nicht belegungsfähig sind beitragsfreien Zeiten, die nicht auch Berücksichtigungszeiten sind.
Durch diese Regelung wird berücksichtigt, dass eine Beitragszahlung für diese Zeiten nicht erwartet werden konnte.
Die Verminderung der belegungsfähigen Kalendermonate verbessert den Gesamtleistungswert, da der Divisor verkleinert wird.
Was heißt das auf deutsch? Soll das die Antwort auf die Frage sein?
Bei einer Rente wegen Erwerbsminderung entsteht im Regelfall eine Zurechnungszeit; hierbei handelt es sich um eine beitragsfreie Zeit.
Beitragsfreie Zeiten erhalten bei der Rentenberechnung den Durchschnittswert an Entgeltpunkten, der sich aus der Gesamtleistung an Beiträgen im belegungsfähigen Zeitraum ergibt, soweit die Bewertung nicht begrenzt oder ausgeschlossen ist.
Der Durchschnittswert (Grundbewertung) wird ermittelt, indem die Summe der Entgeltpunkte aus allen Beitragszeiten und aus den Berücksichtigungszeiten durch die Anzahl der belegungsfähigen Kalendermonate geteilt wird.
Der belegungsfähige Gesamtzeitraum beginnt regelmäßig mit dem vollendeten 17. Lebensjahr und endet mit dem Eintritt der maßgebenden Erwerbsminderung. Nicht belegungsfähig sind beitragsfreien Zeiten, die nicht auch Berücksichtigungszeiten sind.
Durch diese Regelung wird berücksichtigt, dass eine Beitragszahlung für diese Zeiten nicht erwartet werden konnte.
Die Verminderung der belegungsfähigen Kalendermonate verbessert den Gesamtleistungswert, da der Divisor verkleinert wird.
Tja, in letzter Zeit kommen oft solche Antworten in blühendstem Behörden-Beamten-Deutsch, die meist weitgehend unverständlich sind und oft auch die eigentliche Frage gar nicht beantworten.
Es ist mit hoher Wahrscheinlichleit davon auszugehen, dass das nicht von Menschen geschrieben ist, sondern hier nur noch ein KI-Chatbot antwortet.
Sehr schade.
Ihre Frage: "Meine Frage ist hier nun: Kann diese Verringerung der Erwerbsminderungsrente auch dadurch eintreten, dass man seine Ausbilungszeiten (Schule/Studium), der ersten weniger/bis zu 8 Jahre, für die man nicht nachzahlen kann, anrechnen lässt? "
Die Atwort ist einfach: Sie können gar nicht verhindern, dass diese Schul- und Ausbildungszeiten von der DRV mit berücksichtiigt werden in der Rentenberechnung. Das erfolgt automatisch, das kann also far nicht von Ihnen "abgewählt" werden.
Im Übrigen dürfte sich das aber auch nicht negativ auf die Höhe Ihrer EM-Rente auswirken.
Alle Details sehen Sie dann, wenn Sie sich die detaillierten Berechnungsgrundlagen zur EM-Rente zuschicken lassen mit der Grund-, Leitungs- und Gesamtbewertung.
Also einfach locker bleiben.
Moin und danke für die Beteiligung.
Nun, da bisher meine letzten 2 Schuljahre + Studium vor mehr als 10 Jahren nicht erfasst sind, gehe ich momentan davon aus, dass dies auch nicht automatisiert passieren wird (wann, wie und durch welche Informationen denn?), wenn ich dies nicht aktiv beantrage.
Somit kann ich das ja doch in irgendeiner Form steuern, oder sehe ich das falsch?
Und die folgende Aussage des Experten (oder tatsächlich Chatbots?)
"Die Verminderung der belegungsfähigen Kalendermonate verbessert den Gesamtleistungswert, da der Divisor verkleinert wird. "
lässt meine Vermutung, die ich aus meiner Quelle
https://www.finanztip.de/gesetzliche-rentenversicherung/rentenbeitetraege-nachzahlen/
habe:
"Aber Vorsicht: Zahlst Du nur den Minimalbetrag ein, kann das die Höhe Deiner Erwerbsminderungsrente deutlich verschlechtern. Für deren Höhe ist der Durchschnitt Deiner bisherigen Beitragszahlungen maßgeblich. Wenn Du für mehrere Jahre nur den Mindestbeitrag nachzahlst, verschlechtert das diesen Schnitt. "
Geht mir schon in die gleiche Richtung. Eventuell meldet sich ja noch ein weiterer Experte mit einem kleinen Zahlen/Rechenbeispiel für meinen Fall.
Wie die Erwerbsminderungsrente grundsätzlich berechnet wird hatte ich mir natürlich angesehen, aber ob diese (noch zu meldenden oder eben auch nicht) Schul+Studienzeiten als "Wartezeiten" dort mit reingerechnet werden, konnte ich selbst bisher nicht gesichert in Erfahrung bringen.
Moin und danke für die Beteiligung.
Nun, da bisher meine letzten 2 Schuljahre + Studium vor mehr als 10 Jahren nicht erfasst sind, gehe ich momentan davon aus, dass dies auch nicht automatisiert passieren wird (wann, wie und durch welche Informationen denn?), wenn ich dies nicht aktiv beantrage.
Somit kann ich das ja doch in irgendeiner Form steuern, oder sehe ich das falsch?
Und die folgende Aussage des Experten (oder tatsächlich Chatbots?)
"Die Verminderung der belegungsfähigen Kalendermonate verbessert den Gesamtleistungswert, da der Divisor verkleinert wird. "
lässt meine Vermutung, die ich aus meiner Quelle
https://www.finanztip.de/gesetzliche-rentenversicherung/rentenbeitetraege-nachzahlen/
habe:
"Aber Vorsicht: Zahlst Du nur den Minimalbetrag ein, kann das die Höhe Deiner Erwerbsminderungsrente deutlich verschlechtern. Für deren Höhe ist der Durchschnitt Deiner bisherigen Beitragszahlungen maßgeblich. Wenn Du für mehrere Jahre nur den Mindestbeitrag nachzahlst, verschlechtert das diesen Schnitt. "
Geht mir schon in die gleiche Richtung. Eventuell meldet sich ja noch ein weiterer Experte mit einem kleinen Zahlen/Rechenbeispiel für meinen Fall.
Wie die Erwerbsminderungsrente grundsätzlich berechnet wird hatte ich mir natürlich angesehen, aber ob diese (noch zu meldenden oder eben auch nicht) Schul+Studienzeiten als "Wartezeiten" dort mit reingerechnet werden, konnte ich selbst bisher nicht gesichert in Erfahrung bringen.
Ein Dankeschön an meine beiden Vorredner, dies nimmt mir doch die Zweifel an meiner geistigen Leistungsfähigkeit, einen eindeutigen Zusammenhang zu meinem Fall herstellen zu können.
Es ist völlig unverständlich, dass man sich mit einem derart komplexen Sachverhalt an ein anonymes Forum wendet, statt sich sinnvollerweise, in einem individuell vereinbarten Beratungsgespräch, unter Zugriff auf Versicherungskonto und Berechnung, erklären zu lassen.
In 14 Tagen habe ich ein Telefongespräch, einen vor Ort Termin wollte man mir nicht geben "ich hätte ja noch viel Zeit bis zur Rente, und die persönlichen Termine seien für dringendere Fälle reserviert".
Und da dieses Forum als "Expertenforum" auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung verlinkt und angegeben ist, dachte ich, ich wäre genau hier richtig mit dieser Frage. Wenn nicht in einem "Expertenforum der DRV" wo denn dann?
Desweiteren ist meine Erfahrung leider so, dass Sachbearbeiter, nicht jedesmal das Problem in Gänze erfassen können wenn man es telefonisch in Kürze beschreibt, daher suchte ich parallel hier Rat.
Wenn das Expertenforum dafür nicht gedacht ist, dann entschuldige ich mich hiermit, lasst uns über den vortrefflichen Geschmack von Schwarzwälder Kirtschtorte sprechen.
@Tina
Danke, das ist eine gute und transparente Erklärung.
Hugh, der Besserwisser hat gesprochen und vermutlich rein gar nichts verstanden🫣🙈. So dringend ist es sicherlich nicht, sich derartige Dinge „unverzüglich“ erklären lassen zu müssen. Hier kann man eben nur allgemeine Erklärungen erwarten, da niemand Zugriff auf Ihr Versicherungskonto hat. Im Übrigen ist der letzte Abschnitt Ihrer Ausgangsfrage immer noch nicht beantwortet, aber Sie haben ja alles verstanden.😂
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