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Minderung der Witwenrente wenn man mit einem neuen Partner in eine gemeinsame Wohnung zieht ?

von Sonnenschein24.06.2009 | 22:22
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10 Antworten

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Einen schönen guten Abend, ich frage mich schon länger, ob mit einem neuen Partner in einer gemeinsamen Wohnung sich meine Witwenrente ändert! Wird der monatliche Verdienst des Partners wie mein Einkommen bei der Witwenrente angerechnet? Wer kann mir da Tips geben. Jetzt schon ein herzliches Dankeschön, denn niemand ist gern auf Dauer allein. Freundliche Grüße euer Sonnenschein

4 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 25.06.2009 | 06:44

Solange Sie nicht heiraten erhalten Sie auf Dauer Ihre Witwenrente. Erst wenn Sie wieder heiraten, wird die Witwenrente abgefunden (das 24fache) und fällt weg.

Moderatoren-Antwortam 26.06.2009 | 10:10

Die Rentenhöhe und die Kürzung bleiben lebenslang.

Moderatoren-Antwortam 26.06.2009 | 08:12

Wahrscheinlich ändert sich bei einer Umwandlung Ihrer EMRT in eine Altersrente diese Rentenhöhe nicht. Die 400,- EUR Hinzuverdienst würden sich bei Ihrer eigenen Rente auch nicht ändern. Da Sie aber eine Hinterbliebenenrente beziehen, könnte sich das als schädlich erweisen, da Sie zu dieser Rente nur 701,18 EUR (netto) insgesamt dazu erwirtschaften dürfen, wobei Ihre eigene Rente mitzählt. Sie sollten auf jeden Fall ein persönliches Gespräch mit einer Beratungsstelle führen, bevor es später zu einer Rückzahlung führen würde.

Moderatoren-Antwortam 29.06.2009 | 10:38

Sie benötigen mindestens 50% MdE/GdB - 30 plus Gleichstellung zählt nicht.

6 Antworten

Chrisam 24.06.2009 | 23:01
Sie können sofort mit ihrem Partner zusammen ziehen. An der Witwenrente ändert sich dadurch nichts. Sollten Sie mal an Heirat denken, wird die Rente abgefunden (Höhe: Monatsbetrag x 24) und dann nicht mehr gezahlt.
Sonnenscheinam 25.06.2009 | 16:02
Vielen Dank für die schnelle Hilfe. Freundliche Grüße euer Sonnenschein
grimmelam 26.06.2009 | 06:29
Lieber Experte, ich vollende im September mein 60. Lebensjahr (weiblich) und beziehe neben meiner Witwenrente eine volle, unbefristete Erwerbsminderungsrente und könnte lt. Auskunft der DRV letztere im Oktober 2009 in eine vorgezogene Altersrente für Frauen (oder Schwerbehinderte) umwandeln lassen. Ändert sich durch die Umwandlung an der jetzigen Rentenhöhe (580.- € netto) etwas oder muss ich weitere Abschläge hinnehmen? Gelten diese Abschläge dann für immer oder nur bis zum Stichtag 1.10.2012? Welche Variante ist hinsichtlich der Rentenhöhe und Gültigkeitsdauer der Abschläge die günstigste? Welche Unterschiede bestehen hinsichtlich der Hinzuverdienstgrenzen. Im Augenblick darf ich 400.- € hinzuverdienen (bei Auszahlung der vollen Rente). Vielen Dank für Ihre Hilfe und freundliche Grüße aus Darmstadt Grimmel
grimmelam 26.06.2009 | 08:47
Sehr geehrter Experte, welche Wahrscheinlichkeit ist größer, die dass ich Abschläge hinnehmen muss oder die dass es bei der bisherigen Rentenhöhe bleibt? Da ja auch meine jetzige Erwerbsminderungsrente mit einem Abschlag behaftet ist (ich vermute 10,8%) nochmals die Frage ob dieser nach dem 1.10.2012 wegfällt oder bestehen bleibt, also auch nach einer Umwandlung in die dann reguläre Altersrente wg. Schwerbehinderung odder für Frauen. Abermals vielen Dank! grimmel
Checkeram 26.06.2009 | 10:32
Mal ne Frage grimmel. Sie schreiben, Sie könnten eine Altersrente wegen Schwerbehinderung bekommen. Haben Sie denn einen Schwerbehindertenausweis oder sind Sie "nur" erwerbsgemindert? Evtl. könnten Sie sogar ab 60 ohne Abschlag die Altersrente für Schwerbehinderte oder wegen BU/EU beziehen, wenn sie vor dem 17.11.50 geboren wurden und am 16.11.2000 schwerbehindert oder berufs-/erwerbsunfähig nach altem Recht (bis 31.12.2000) waren. Die BU/EU am 16.11.2000 ließe sich evtl. auch auch heute noch feststellen. Wartezeit scheint ja nach Auskunft der RV erfüllt zu sein.
grimmelam 28.06.2009 | 16:26
ich bin seit 2001 zu 30% schwerbehindert (Bescheid vom versorgungsamt liegt vor). Einen Erhöhungsantrag habe ich (noch) nicht gestellt. Würde das ausreichen für die vorgezogenhe Altersrente für Schwerbehinderte? FG grimmel
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