Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenSolange Sie nicht heiraten erhalten Sie auf Dauer Ihre Witwenrente. Erst wenn Sie wieder heiraten, wird die Witwenrente abgefunden (das 24fache) und fällt weg.
Die Rentenhöhe und die Kürzung bleiben lebenslang.
Wahrscheinlich ändert sich bei einer Umwandlung Ihrer EMRT in eine Altersrente diese Rentenhöhe nicht. Die 400,- EUR Hinzuverdienst würden sich bei Ihrer eigenen Rente auch nicht ändern. Da Sie aber eine Hinterbliebenenrente beziehen, könnte sich das als schädlich erweisen, da Sie zu dieser Rente nur 701,18 EUR (netto) insgesamt dazu erwirtschaften dürfen, wobei Ihre eigene Rente mitzählt. Sie sollten auf jeden Fall ein persönliches Gespräch mit einer Beratungsstelle führen, bevor es später zu einer Rückzahlung führen würde.
Sie benötigen mindestens 50% MdE/GdB - 30 plus Gleichstellung zählt nicht.
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