Hallo AnniB,
grds. werden Einkommensänderungen erst vom nächstfolgenden 1. Juli an berücksichtigt, es sei denn das laufende Einkommen ist im Durchschnitt voraussichtlich um wenigstens 10% geringer als das berücksichtigte Einkommen. Sofern ab Februar Ihr Einkommen um wenigstens 10% geringer ist als das bisher berücksichtigte Einkommen, kann die Einkommensminderung also sofort berücksichtigt werden.
Zum 01.07.2018 wird für die Ermittlung des monatlichen Einkommens zunächst das Vorjahreseinkommen (aus 2017) zu Grunde gelegt. Allerdings wird gleichzeitig auch das laufende durchschnittliche Einkommen zum 01.07.2018 ermittelt. Ergibt die Prüfung, dass das laufende Einkommen um wenigstens 10% geringer ist, wird dieses für die Einkommensanrechnung zu Grunde gelegt.