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Experten-Antwort

Mindestbeitrag

von Bausanierer10.06.2015 | 22:04
1048 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Bin 48 Jahre und seit sieben Jahren selbstständig „kämpfend“ tätig. Seit der Selbstständigkeit zahle eine Rürup-Rente ca. 225 Euro/Monat. Diese hab ich seinerzeit abgeschlossen, da ich mir zum Start der Selbstständigkeit (aus Hartz4 raus selbstständig gemacht) nicht die hohen Summen für die Rentenzahlung erlauben konnte. Zu diesem Zeitpunkt wusste ich nicht der Möglichkeit einen Mindestbeitrag einzahlen zu können. Meine Frage an die Experten, lohnt sich ein Umschwenken in die gesetzliche Rentenkasse mit einem Mindestbeitrag oder ist ein aufrecht halten der Rürup-Rente sinnvoller oder sogar die Bedienung beider Arten der Rentenansparung? Freue mich auf ihre Antwort. Mit den besten Grüßen Bausanierer

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bausanierer,

in der Rentenversicherung besteht bei fehlender Versicherungspflicht die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zu zahlen. Die monatliche Beitragshöhe ist wählbar zwischen dem Mindestbeitrag (derzeit 84.50 Euro) und dem Höchstbeitrag (derzeit 1131,35 Euro). Bei Zahlung des Mindestbeitrags ergibt sich derzeit eine monatliche Rentenerhöhung von 4,41 Euro. Ihre Rentenansprüche erhöhen sich durch freiwillige Mindestbeitäge somit nur geringfügig. Wenn allerdings erforderliche Wartezeiten in der Rentenversicherung dadurch erfüllt werden, kann sich dies durchaus lohnen. Wir empfehlen Ihnen, sich bezüglich einer freiwilligen Beitragszahlung bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger beraten zu lassen.

Bezüglich der Rürüp-Rente können wir keine Aussagen treffen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Die Farbe Schwarzam 11.06.2015 | 07:24
Rürup kann ich nichts zu sagen. Zur gesetzlichen Rente sollten Sie bedenken, dass die Zahlung von 12 Monaten Mindestbeitrag in 2015 zu einer Rentensteigerung von 4,41 EUR führt. Dafür haben Sie dann aber 1009,80 EUR gezahlt. Der Mindestbeitrag sollte nur gezahlt werden, um bestimmte Wartezeiten zu erfüllen; nicht wirklich dazu, um später eine hohe Rente zu erwirtschaften. Wenn Sie tatsächlich vorhaben, die gesetzliche Rente aufzubessern, lassen Sie sich am besten persönlich beraten, um ein auf Sie angepasstes Ergebnis zu erzielen.
Bausaniereram 13.06.2015 | 10:59
Vielen Dank für ihre Antworten.
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