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Experten-Antwort

Mindestbetrag Hinzuverdienstdeckel bei Flexirente

von Claudia28.02.2017 | 22:07
1912 Ansichten
12 Antworten
Guten Abend, ich habe folgende Frage: Der Hinzuverdienstdeckel bei der Flexirente berechnet sich doch nach dem höchsten Entgeltpunktewert aus dem Verdienst der letzten 15 Jahre vor Rentenbeginn. Wie verhält es sich, wenn in den 15 Jahren jeweils lediglich der Mindestbetrag für freiwillige Beiträge entrichtet worden ist (während der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit)? Beläuft sich der Hinzuverdienstdeckel dann auf lediglich 450 EUR (plus Rente) monatlich, also kann der Hinzuverdienst dann jährlich nur 5.400 EUR betragen oder trotzdem max. 6.300 EUR? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten! Freundliche Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.03.2017 | 11:05

Hallo Claudia,

für die Berechnungen wären trotzdem die 6300 Euro maßgebend.

11 Antworten

Carloam 01.03.2017 | 08:11
Was ist Flexirente? Schon vom Bundestag beschlossen?
Cassandraam 01.03.2017 | 09:01
Hallo Claudia, in Ihrem Fall gilt dann zumindest der Mindesthinzuverdienstdeckel: Monatsrente in voller Höhe + kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze : 12 = Mindesthinzuverdienstdeckel. Diese Formel gilt für Altersrenten und Erwerbsminderungsrente in voller Höhe.
Schadeam 01.03.2017 | 08:25
6300 € gilt m.E. immer (ab 01.07.2017). @Carlo: ja das ist bereits im Dezember durchs Parlament gegangen und somit beschlossen.
Jonnyam 01.03.2017 | 11:24
Cassandra schrieb

Bei teilweiser Erwerbsminderung gilt folgende Formel:

Monatsrente in voller Höhe + 0,81 x jährliche BZG x EP des Kalenderjahres mit den höchsten EP aus den letzten 15 Kalenderjahren vor Eintritt der Erwerbsminderung (mindestens 0,5 EP) : 12

@Jonny: die Anschlussfrage checke ich nicht....von voller EM auf Dauer in teilweise EM und dann in EM auf Zeit ?!

Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung gilt allerdings doch wohl ein Mindestwert von 0,5 * Bezugsgröße zu 81 %. Anschlussfrage dazu: Kann man denn statt der vollen Erwerbsminderungsrente auch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente "umsteigen" (vgl. §§ 89 und 98)? Oder wird z.B. nach einer auf Dauer bewilligten teilweisen EM-Rente die später bewilligte volle EM-Rente auf Zeit mindestens in der bisherigen Höhe weitergezahlt? fragt mal immer wieder erstaunt über die Flexirente Jonny
Cassandraam 02.03.2017 | 08:03
Bei teilweiser Erwerbsminderung gilt folgende Formel: Monatsrente in voller Höhe + 0,81 x jährliche BZG x EP des Kalenderjahres mit den höchsten EP aus den letzten 15 Kalenderjahren vor Eintritt der Erwerbsminderung (mindestens 0,5 EP) : 12 @Jonny: die Anschlussfrage checke ich nicht....von voller EM auf Dauer in teilweise EM und dann in EM auf Zeit ?!
Jonnyam 02.03.2017 | 08:30
Na das liegt doch auf der Hand. Die volle EM-Rente ist in bestimmten Fällen mit Hinzuverdienst doch niedriger als die Teilweise beim selben Hinzuverdienst. Da hätte man doch gerne "nur" die halbe Teilweise mit wenig Anrechnung statt der vollen EM mit viel Anrechnung, oder?
Lore S. Kokoam 02.03.2017 | 21:42
Jonny schrieb

Liebe Lore S.

Das Beispiel gibt es häufiger als Fälle mit 4 Unfallrenten, einem Zugangsfaktor von 2,45 oder einer Monatsrente von über 10.000 DM, die ich alle schon gesehen habe. Man denke nur an den Fall mit einem Versorgungsausgleich und dem Wiedereinstieg ins Erwerbsleben auf niedrigem Niveau.

Aber was ist mit der Antwort auf meine Frage zum "Umstieg" auf die teilweise EM?

Lieber Jonny, gibt es für ihre These auch ein nachprüfbares Zahlenbeispiel, unterstellt das wäre rechtlich im Bereich des Möglichen? Und ist meine Annahme richtig, dass ein voller Erwerbsminderungsrentner im Normalfall keinen Hinzuverdienst jenseits einer bestimmten realistisch vorstellbaren Einkommensgrenze erzielen werden kann, sagen wir mal in einer Größenordnung von 1000 Euro, vielleicht auch 1500 Euro pro Monat? Und würde er mehr verdienen, wäre dann nicht sehr wahrscheinlich eine medizinische Überprüfung der vollen Erwerbsminderung indiziert, d.h. es würde automatisch nur noch eine teilweise Erwerbsminderung in Betracht kommen oder aber auch die Rente ganz entzogen werden? Unabhängig davon habe ich mir ein Beispiel ausgerechnet, komme da auf keine sinnvolle Lösung. Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente, 1400 Euro, und einem Hinzuverdienst von 1500 Euro pro Monat sowie einem Höchstwert der EP aus den letzten 15 Jahren von 1,2Entgeltpunkten komme ich auf eine Kürzung der Rente von 390€. Rente und Hinzuverdienst sind also 2510 Euro. Bei diesen Annahmen und einer teilweisen Erwerbsminderungsrente, die dann aber auch nur 700 Euro sein kann, komme ich auf keine Kürzung, im Endeffekt ergeben sich aber auch nur 2200 Euro. Gleichwohl wird die mögliche Hinzuverdienstobergrenze für diesen Fall sehr viel höher liegen, aber kann es darauf ankommen? Ich bin aber gerne bereit, an einem Zahlenbeispiel mich in meiner Meinung belehren zu lassen, wenn es so eines gibt.
Jonnyam 02.03.2017 | 22:32
Liebe Lore S. Koko das hätte ich ja nicht gedacht, dass sich noch jemand meldet. Hier meine Rückmeldung Na dann nehme wir doch mal diesen Fall: Höchste EP in den letzten 15 KJ = 0,5. Volle EM = 1000 Euro teilweise EM = 500 Euro Da komme ich bei einem Hinzuverdienst von 1200,00 monatlich für die volle EM zu einer verbleibenden Rente von 325 Euro und bei der teilweisen auf 500 Euro also 175 Euro mehr! Ist aber ja auch kein Wunder, weil beim Vollrentner schon alles über 6300 € zu 100 % angerechnet wird, beim Teilrentner aber erst ab 14458,50, die er gar nicht erreicht. Richtig? Kann man denn jetzt von der vollen EM-Rente in Höhe von 325 Euro auf die teilweise EM-Rente in Höhe von 500 Euro "umsteigen" fragt nochmals Jonny der sich sicher ist, das Leben so bunt spielt, dass die Flexi noch viele Freude bereiten wird.
Jonnyam 03.03.2017 | 08:08
Liebe Lore S. Das Beispiel gibt es häufiger als Fälle mit 4 Unfallrenten, einem Zugangsfaktor von 2,45 oder einer Monatsrente von über 10.000 DM, die ich alle schon gesehen habe. Man denke nur an den Fall mit einem Versorgungsausgleich und dem Wiedereinstieg ins Erwerbsleben auf niedrigem Niveau. Aber was ist mit der Antwort auf meine Frage zum "Umstieg" auf die teilweise EM?
Lore S. Kokoam 03.03.2017 | 07:44
Lieber Jonny, das Beispiel überzeugt, sind 175 Euro mehr! Aber kann man eine volle Erwerbsminderungsrente von 1000€ wirklich erzielen, wenn man die letzten 15 Jahre gerade einmal 0,5 Entgeltpunkte erreicht hat? Vermutlich wird es dazu einen Ausnahme geben, aber der Normalfall ist es nicht. Aber prinzipiell eine interessante Überlegung!
Lore S. Kokoam 03.03.2017 | 09:50
Lieber Jonny, dazu weiss ich zu wenig um mich zu äußern. Und wenn man nichts zu sagen hat sollte man/frau das lassen. Machen aber nicht alle hier in diesem Forum so habe ich gesehen. Ihnen weiter alles Gute bei der DRV.
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