Hallo Claudia,
für die Berechnungen wären trotzdem die 6300 Euro maßgebend.
Bei teilweiser Erwerbsminderung gilt folgende Formel:
Monatsrente in voller Höhe + 0,81 x jährliche BZG x EP des Kalenderjahres mit den höchsten EP aus den letzten 15 Kalenderjahren vor Eintritt der Erwerbsminderung (mindestens 0,5 EP) : 12
@Jonny: die Anschlussfrage checke ich nicht....von voller EM auf Dauer in teilweise EM und dann in EM auf Zeit ?!
Liebe Lore S.
Das Beispiel gibt es häufiger als Fälle mit 4 Unfallrenten, einem Zugangsfaktor von 2,45 oder einer Monatsrente von über 10.000 DM, die ich alle schon gesehen habe. Man denke nur an den Fall mit einem Versorgungsausgleich und dem Wiedereinstieg ins Erwerbsleben auf niedrigem Niveau.
Aber was ist mit der Antwort auf meine Frage zum "Umstieg" auf die teilweise EM?
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