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Experten-Antwort

Mindesthinzuverdienstgrenze halbe teilweise EMR

von Veronika29.03.2017 | 06:25
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5 Antworten

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Hallo. Mir wurde hier sehr schön berechnet, wie hoch die neue Mindesthinzuverdienstgrenze nach neuem Recht ab Mitte 2017 für die teilweise Erwerbsminderungsrente ist: 0,81 x 35.700 (jährl. Bezugsgröße 2017) x 0,5 = 14.458,50 fürs Jahr Wie sieht es aber aus mit der Mindeshinzuverdienstrgrenze für eine halbe teilweise Erwerbsminderungsrente? Danke schon im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Veronika,

ab 01.07.2017 gibt es keine starren Hinzuverdienstgrenzen mit den festen Teilrenten (bei teilw. EM = volle oder halbe Rente) mehr.

Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird die jährliche Hinzuverdienstgrenze individuell berechnet. Sie orientiert sich – vereinfacht gesagt – an Ihrem höchsten beitragspflichtigen Jahreseinkommen der letzten 15 Jahre. Mindestens liegt sie jedoch im Jahr 2017 bei 14 458,50 Euro jährlich (wie Ihnen bereits vorgerechnet wurde). Der Verdienst, der über dieser Grenze liegt, wird wieder zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Es ist jedoch der sogenannte Hinzuverdienstdeckel zu beachten.

Rechnet man die gekürzte Rente und den Hinzuverdienst zusammen und liegt dieser Betrag über dem bisherigen Einkommen (höchstes Einkommen der letzten 15 Jahre, sogenannter Hinzuverdienstdeckel), wird der darüber liegende Betrag zu 100 Prozent auf die verbliebene Teilrente angerechnet.

Mit freundlichen Grüßen

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4 Antworten

Veronika 1am 29.03.2017 | 07:10
Hallo, die Mindesthinzuverdienstgrenze ist 0,81 x 35.700 (jährl. Bezugsgröße 2017) x 0,5 = 14.458,50 fürs Jahr
Schadeam 29.03.2017 | 07:57
Diese Frage sollte sich nach dem neuen "System Flexi" ab Juli nicht mehr stellen. Bis 14458,50 gibt es die teilweise EM Rente voll, liegt der Verdienst drüber wird prozentual gekürzt nach dem Motto "je höher der Verdienst umso kleiner die Rente". Starre Grenzen gehören ab Juli der Vergangenheit an.
Werner67am 29.03.2017 | 08:27
Die Hinzuverdienstgrenzen für Teilrenten sind individuell und hängen auch von der Rentenhöhe ab. Wenn Sie vor der Rente so niedrige Beiträge gezahlt haben, dass Sie an der Mindesthinzuverdienstgrenze herumdümpeln, wird ein höherer Hinzuverdienst aber wahrscheinlich dazu führen, dass der Hinzuverdienstdeckel überschritten wird, d.h. der über die Mindesthinzuverdienstgrenze hinausgehende Verdienst wird dann 1:1 angerechnet. Die Hinzuverdienstgrenze für die halbe Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich dann aus: Hinzuverdienstgrenze = 1/2 Jahres-Rente + 14.458,50
Veronikaam 29.03.2017 | 07:44
Ich fragte nach der Hinzuverdienstgrenze für die halbe teilweise EMR!
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