Hallo Veronika,
ab 01.07.2017 gibt es keine starren Hinzuverdienstgrenzen mit den festen Teilrenten (bei teilw. EM = volle oder halbe Rente) mehr.
Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird die jährliche Hinzuverdienstgrenze individuell berechnet. Sie orientiert sich – vereinfacht gesagt – an Ihrem höchsten beitragspflichtigen Jahreseinkommen der letzten 15 Jahre. Mindestens liegt sie jedoch im Jahr 2017 bei 14 458,50 Euro jährlich (wie Ihnen bereits vorgerechnet wurde). Der Verdienst, der über dieser Grenze liegt, wird wieder zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Es ist jedoch der sogenannte Hinzuverdienstdeckel zu beachten.
Rechnet man die gekürzte Rente und den Hinzuverdienst zusammen und liegt dieser Betrag über dem bisherigen Einkommen (höchstes Einkommen der letzten 15 Jahre, sogenannter Hinzuverdienstdeckel), wird der darüber liegende Betrag zu 100 Prozent auf die verbliebene Teilrente angerechnet.
Mit freundlichen Grüßen