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Experten-Antwort

Mindesthinzuverdienstgrenze überschritten

von maurer02.07.2015 | 08:47
1147 Ansichten
3 Antworten
Beziehe eine teilweise EM-Rente wegen BU. 600 Euro. ALG 1 dazu 700 Euro- Mindesthinzuverdienst wurde dadurch überschritten,was mir nicht bewusst war. Rentenzahlung wurde eingestellt.Telef.Auskunft.Post Streikt. Wird mir jetzt meine BU Rente die auf Dauer geleistet wird, entzogen.Oder ruht sie solange ich ALG beziehe. Mit dem heutigen Wissen,hätte ich doch lieber kein ALG beantragt.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.07.2015 | 15:49

Hallo maurer ,

sofern eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung mit dem Bezug von Arbeitslosengeld I zusammentrifft, ist von der Sachbearbeitung die Anwendung der Ruhensvorschrift des § 96 a Abs.3 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) zu prüfen. Sofern die Leistung des Arbeitsamtes höher ist, tritt insoweit ein volles Ruhen der gesetzlichen Rente ein. Der Stammanspruch an sich bleibt bestehen.

Sobald Ihnen der Aufhebungsbescheid der Agentur für Arbeit vorliegt, sollten Sie unverzüglich eine Kopie an den zuständigen Rentenversicherungsträger übersenden, und die Auszahlung des ruhenden Zahlbetrags beantragen.

2 Antworten

was für eine Hitze...am 02.07.2015 | 08:51
nein, diese ruht nur nach § 96a SGB VI. Sobald das ALG wegfällt, senden Sie ein Kopie des Aufhebungsbescheides an die DRV. Sie haben doch jetzt "unterm Strich" mehr Geld, oder nicht?
Jemandam 02.07.2015 | 11:03
Hallo maurer, während die Hinzuverdienstgrenzen überschritten werden, ruht Ihre Rente. Den Anspruch auf die Rente haben Sie weiterhin, sie wird nur nicht ausgezahlt. Sobald Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr haben und die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden, wird Ihre Rente wieder gezahlt. Beachten Sie beim Arbeitslosengeld, dass nicht die Höhe des Arbeitslosengeldes der Hinzuverdienst ist, sondern das zugrundeliegende Bemessungsentgelt.
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