Ergänzend:
VERGESST doch bitte nicht den Hinweis auf "regelmäßig" unter 3 Std. tgl.- GEMESSEN an einer regelmäßigen Beschäftigung des allgemeinen Arbeitsmarktes = 5 Tage die Woche!
Die gesetzliche Vorgabe ist nur eine Rahmenbedingung - Abweichungen der Arbeitszeit/von der 5-Tage-Woche /bestehende EM und Arbeit zulasten der eigenen Gesundheit sind mit der DRV vorab zu klären = DA das okay/Abweichungen vom Grundsatz, von den 'schnöden' Allgemeinbedingungen einzuholen, fertig.
EMRT und Hinzuverdienst ist letztendlich immer eine Individualentscheidung /was geht mehr /abweichend.
Sicher ist es richtig, dass die DRV bei Mitteilung 'Minijob-Einkommen - erst gar keinen großen Bohei veranstaltet, das mtl./regelmäßige Einkommen lässt im Rahmen des Mindestlohns gar nicht mehr Std. zu – aber, sich dann darauf verlassen (ich melde das mal nicht) ...NIEMALS, deswegen - im Rahmen der verpflichtenden Mitteilungspflichten aus dem EMRT-Bescheid - bitteschön die DRV zwingend informieren.
hmm... von Jahrzehnt zu Jahrzehnt redet man sich dazu den Mund fusselich; fragt nicht das Forum (darf ICH das?), sondern die eigene DRV /bezogen auf die eigenen Beschäftigungsabsichten /bezogen auf die eigene EM, selbst! Sogenannte 'Erfahrungswerte' anderer sind bei dieser Rente – bezogen auf die eigene Situation – völlig nutzlos! ...manche Neu/auch ALT-EM-Rentner wären überrascht, welche individuellen Möglichkeiten es da gibt ;-)
Wer mehr dazu/allgemein wissen will, findet hier weitere Hinweise:
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
Gruß
w.
PS: ein 'Laberthema' ohne Ende – aber jeden Tag ein 'Cliffhänger'/da muss ich unbedingt was zu plappern, von/für gar nicht Betroffene ...*g