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Experten-Antwort

Mindestlohn und Minijob

von Frage23.08.2022 | 18:43
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Forenteilnehmer, Aus vielen Beiträgen lässt sich hier erkennen, dass es offensichtlich Probleme gibt, wenn jemand im Rahmen der vollen Erwerbsminderungsrente tatsächlich drei Stunden täglich oder 15 Stunden in der Woche arbeitet. Wie kann das sein? Im Jahr 2013, als aus dem 400-Euro-Job ein 450 Euro Job oder, lag der Mindestlohn bei 7,50 €. Das ergibt für einen erwerbsgeminderten Minijobber exakt 15 Stunden in der Woche. Und ein Minijob war und ist ja jederzeit erlaubt. Wie kommt es dann, dass im Jahr 2022 ständig davor gewarnt wird, drei Stunden täglich bzw 15 Stunden in der Woche zu arbeiten, wahlweise mit weniger als dieser Stundenzahl mehr als 450 Euro zu verdienen? Gibt es eine Erklärung dafür, dass sich die Leistungsfähigkeit eines erwerbsgeminderten Minijobbers bzw das was ihm erlaubt ist seit 2013 so stark verändert hat? Das kann nicht sein, daher wäre Schikane diesbezüglich bei einer Arbeitszeit bis zu 15 Stunden in der Woche völlig unangebracht. Vielen Dank für eine schlüssige Aussage hierzu.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frage,

nach den rechtlichen Grundlagen liegt volle Erwerbsminderung vor bei einem Restleistungsvermögen von täglich weniger als 3 Stunden. Die Hinzuverdienstgrenze beträgt 6300 Euro im Kalederjahr. Der Stundenlohn spielt hierbei keine Rolle. Wenn die zulässigen täglichen Arbeitsstunden überschritten werden, prüft der Rentenversicherungsträger, ob noch volle Erwerbsminderung vorliegt. Im Rahmen dieser Prüfung spielt auch eine gewisse "Regelmäßigkeit" eine Rolle, aber da es sich in diesen Fällen immer um eine Einzelfallprüfung handelt, kann in diesem Forum keine Stellungnahme über mögliche Abweichungen abgegeben werden.

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5 Antworten

Peter T.am 23.08.2022 | 19:06
Bei der vollen EM Rente kann man bis 6300 € dazu verdienen und dies unter 3 Stunden täglich. Ob es ein Minijob ist oder Sie 6300 € in einem Monat erarbeiten oder es als z. B. Urlaubsabgeltung erhalten ist dabei nicht relevant. Das Wichtigste ist unter 3 Stunden täglich zu bleiben, denn sonst gefährden Sie Ihre EMR. Dies war und ist so schön die ganze Zeit. Es kommen nur oftmals Leute immer Widder mit den gleich en Fragen "kann ich auch 8 Stunden am Tag arbeiten, dafür nur 1x die Woche". Dies kann man sicher auch mit der RV klären, denn es geht 1. Um 3 Stunden TÄGLICH und man könnte theoretisch/praktisch auch auf Kosten seiner Restgesundheit mehr arbeiten, was aber zu beweisen wäre. Also ist und bleibt die alte Regel bestehen und ob es im Rahmen eines Minijobs gemacht wird oder nicht ist unerheblich (seit Flexirente 2017). Es ist natürlich am besten für den AN/Rentner, ohne Steuern (Minijob, AG bezahlt 2 % Pauschalsteuer) zu arbeiten, daher wird von einem Minijob in aller Regel gesprochen. Da man auch für 50 € die Stunde arbeiten kann, sollte man die Stunden Rechnung nicht so genau nehmen. Die RV weiß aber, selbst mit Mindestlohn bleibt man mit 450 € unter den 15 Stunden die Woche und prüft grundsätzlich erst mal nicht, bei dem Einkommen...
AA0650am 23.08.2022 | 19:13
Grundsätzlich liegt volle Erwerbsminderung nur vor, wenn das Restleistungsvermögen unter 3 Stunden täglich liegt (§ 43 Abs. 2 SGB VI). Sie müssen hier Arbeitszeit und Höhe des (Hinzu-) Verdienstes trennen. Mit genau 15 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit würden Sie sich Ihren Anspruch auf volle EM-Rente zerstören. Wenn die Beschäftigung rentenunschädlich ist, oder besser gesagt “Unschädlich für den Grundanspruch” ist, kommt die Höhe des Hinzuverdienstes ins Spiel. Hier gilt dann § 96a SGB VI (ab 01.07.2017 keine monatliche, sondern jährliche Hinzuverdienstgrenze).
Abschlägeam 23.08.2022 | 19:15
15h/Woche x 52 Wochen = 780 h/Jahr : 12 = 65 h/Monat x 7,50 EUR = 487,50 EUR. Also kein Minijob, auch damals schon nicht. aktueller Mindestlohn (seit Juli) 10,45 EUR x 65 Stunden = 679,25 EUR, also auch kein Minijob. Der zum Oktober vorgesehene Mindestlohn von 12,00 EUR ergibt mit 10 h pro Woche exakt die neue Minijobgrenze von 520,00 EUR/pM. Ob allerdings die Grenze 6.300,00 EUR/Jahr für EM-Rentner ebenfalls angehoben wird, ist bei der zuständigen Politik noch nicht ausdiskutiert. Zu Ihren anderen Fragen: ja, deshalb wird 'gewarnt', bei einer Ausreizung der 15h-Grenze dies mit Vorsicht zu betrachten und jeweils bei der zuständigen DRV die Zustimmung direkt einzuholen. Denn nur wenn diese zustimmt, ist dies verbindlich, eine Forenaussage dazu im Vergleich 'nichtssagend'.
W°lfgangam 23.08.2022 | 19:57
Ergänzend: VERGESST doch bitte nicht den Hinweis auf "regelmäßig" unter 3 Std. tgl.- GEMESSEN an einer regelmäßigen Beschäftigung des allgemeinen Arbeitsmarktes = 5 Tage die Woche! Die gesetzliche Vorgabe ist nur eine Rahmenbedingung - Abweichungen der Arbeitszeit/von der 5-Tage-Woche /bestehende EM und Arbeit zulasten der eigenen Gesundheit sind mit der DRV vorab zu klären = DA das okay/Abweichungen vom Grundsatz, von den 'schnöden' Allgemeinbedingungen einzuholen, fertig. EMRT und Hinzuverdienst ist letztendlich immer eine Individualentscheidung /was geht mehr /abweichend. Sicher ist es richtig, dass die DRV bei Mitteilung 'Minijob-Einkommen - erst gar keinen großen Bohei veranstaltet, das mtl./regelmäßige Einkommen lässt im Rahmen des Mindestlohns gar nicht mehr Std. zu – aber, sich dann darauf verlassen (ich melde das mal nicht) ...NIEMALS, deswegen - im Rahmen der verpflichtenden Mitteilungspflichten aus dem EMRT-Bescheid - bitteschön die DRV zwingend informieren. hmm... von Jahrzehnt zu Jahrzehnt redet man sich dazu den Mund fusselich; fragt nicht das Forum (darf ICH das?), sondern die eigene DRV /bezogen auf die eigenen Beschäftigungsabsichten /bezogen auf die eigene EM, selbst! Sogenannte 'Erfahrungswerte' anderer sind bei dieser Rente – bezogen auf die eigene Situation – völlig nutzlos! ...manche Neu/auch ALT-EM-Rentner wären überrascht, welche individuellen Möglichkeiten es da gibt ;-) Wer mehr dazu/allgemein wissen will, findet hier weitere Hinweise: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Gruß w. PS: ein 'Laberthema' ohne Ende – aber jeden Tag ein 'Cliffhänger'/da muss ich unbedingt was zu plappern, von/für gar nicht Betroffene ...*g
Feliam 24.08.2022 | 07:45
"Aus vielen Beiträgen lässt sich hier erkennen, dass es offensichtlich Probleme gibt, wenn jemand im Rahmen der vollen Erwerbsminderungsrente tatsächlich drei Stunden täglich oder 15 Stunden in der Woche arbeitet." Da nur die üblichen "Lautsprecher" diese Meinung hier vertreten, fühlt es sich so an. Es arbeiten doch viel, viel mehr EM-Rentner neben ihrer Rente, ohne dass es Probleme gibt. Aber offenbar wird der laut schreienden Minderheit wie überall mehr geglaubt als der schweigenden Mehrheit.
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