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Experten-Antwort

Mindestrente

von Elfriede Hornung14.12.2015 | 07:43
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Frage , Ich beziehe monatlich. 570 Euro Rente . Mein Mann hat mit einer privaten und der gesetzlichen Rente 1230 Euro monatlich. Wir gaben ein Einfamilienhaus , Besteht die Möglichkeit auf eine Grundsicherung? Vermögen ist außer dem Haus keines da?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Hornung,

bei Fragen zur Grundsicherung wenden Sie sich bitte an den Sozialhilfeträger Ihres Wohnortes.

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9 Antworten

Angelaam 14.12.2015 | 08:30
Euer Bedarf nach Grundsicherung wäre 2x Regelsatz zu 364,- + Wohnkosten. Euer Einkommen ist: 1800,-. Selbst, wenn das Haus noch nicht abbezahlt wäre (nur die Zinsen und NK würden angerechnet, nicht aber der Abtrag), liegt ihr mit eurem Einkommen weit drüber.
sabine Vam 14.12.2015 | 09:39
1800 Euro Rente pro Monat für zwei Personen? Leute gibt´s. Grundsicherung mit 1800 Euro Rente... Unglaublich
Herr Z.am 14.12.2015 | 10:51
Wären die Regelbedarfe gesetzes-konform berechnet worden, lägen sie jetzt bei 720 EUR/Person anstatt bei 399 EUR. 2015 Untere Lohn-Gruppe für 'Arbeit' wäre EUR 1.975 netto - sonst: Hobby-Helfer Würden Jobcenter sich nicht so hartnäckig weigern, in Arbeit zu vermitteln, würde es gar nicht so viele ARME geben. Wessen Geschäfts-Modell nicht mal die Bezahlung für "untere Lohn-Gruppe" ermöglicht, hat offenkundig keine auf Gewinn-Erzielung ausgerichtete Unternehmung und betreibt somit nach Finanz-Amt-Standards lediglich ein Hobby. Weshalb sollten "Behörden" Hobby-Helfer vermitteln dürfen, zudem noch mit Rechts-Folgen-Belehrung ? Für die Berechnung des Leistungs-Anspruchs bei der ARMEN-Fürsorge wurde früher auf "Lohn-Abstand" zu "unteren Lohn-Gruppen" abgestellt und behauptet, das Leben in der Stadt sei teurer als auf dem Land. "Untere Lohn-Gruppe" plus Kinder-Geld war doch wohl früher Hartz-IV-fuer-2-Eltern-plus-3-Kinder-plus-Lohn-Abstand. Ergibt bei Regel-Bedarf somit EUR 360 + 360 + 234 + 234 + 234 = EUR 1.422 Für die Land-Bevölkerung wäre dann auf niedrige Mieten abzustellen: Wohn-Geld Mieten-Stufe 1 (EUR 561) plus 10 % bei 5 Personen: EUR 617,10 EUR 1.422 + EUR 617,10 = EUR 2.039,10 EUR 2.039,10 - EUR 184 - EUR 184 - EUR 190 = EUR 1.481,10 Fehlt nur noch der Lohn-Abstand. Bei einem Lohn-Abstand in Höhe von ca. 25 % des Lohnes, müsste dieser Lohn unterer Lohn-Gruppen ca. EUR 1.975 netto pro Monat betragen, bei 168 Stunden pro Monat somit oberhalb von ca. EUR 11,75 netto pro Stunde. EUR 2.600 brutto pro Monat bringt bei Steuer-Klasse III und 3 Kindern monatlich ca. EUR 1.942 netto. "Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015) § 1 Aufgaben des Sozialgesetzbuchs (1) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen, die Familie zu schützen und zu fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen." § 1 Abs. 1 SGB I http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__1.html "36 1. a) Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistet dem Einzelnen die Freiheit der Berufsausübung als Grundlage seiner persönlichen und wirtschaftlichen Lebensführung. Die Norm konkretisiert das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit im Bereich individueller beruflicher Leistung und Existenzerhaltung (vgl. BVerfGE 54, 301 ; 75, 284 ; 101, 331 ) und zielt auf eine möglichst unreglementierte berufliche Betätigung ab (vgl. BVerfGE 59, 302 ). Sie verbürgt außerdem das Recht, für die berufliche Leistung eine angemessene Vergütung zu fordern (BVerfGE 54, 251 ; 68, 193 ; 88, 145 ; 101, 331 ; 110, 226 )." BVerfG 2 BvR 2558/14 - Beschluss vom 28. Juli 2015 http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen… Herr Z.
Maier IIam 14.12.2015 | 12:34
Welch ein sinnloses Geschwurbel. Wenn und Aber nützen der Fragerin nichts.
HotRodam 14.12.2015 | 13:58
Der Herr Z. macht sich wenigstens die Mühe, skandalöse Bürger-Verarschungen publik zu machen. Immerhin ist er sogar schon mal bis vors Bundesverfassungsgericht vorgedrungen, wo man ihn mit 2 als "Missbrauchsgebühren" getarnten Geldstrafen zu je 150 Euro an der weiteren Durchsetzung seiner Rechte hinderte. Herr Z. hat auch Ihren Respekt verdient !
Schorscham 14.12.2015 | 18:29
Den Respekt würde sich Herr Z. verdienen wenn er die Energie, die er in den sinnlosen Kampf um "sein bedingungsloses Grundeinkommen" steckt in seinen Broterwerb und in Arbeit stecken würde. So aber macht er sich auf Kosten der Alggemeinheit einen schlanken Lenz und beschäftigt die Bürokratie mit unsinnigen Anträgen - das verdient keinen Respekt, eher das Gegenteil.....
Sehr richtig!!
Irgendwann wird auf seinem Grabstein zu lesen sein: "Und ich hatte doch Recht !" ;-)
Schadeam 14.12.2015 | 16:52
Den Respekt würde sich Herr Z. verdienen wenn er die Energie, die er in den sinnlosen Kampf um "sein bedingungsloses Grundeinkommen" steckt in seinen Broterwerb und in Arbeit stecken würde. So aber macht er sich auf Kosten der Alggemeinheit einen schlanken Lenz und beschäftigt die Bürokratie mit unsinnigen Anträgen - das verdient keinen Respekt, eher das Gegenteil.....
W*lfgangam 14.12.2015 | 19:11
Hallo Elfriede Hornung, fragen Sie mal in der Wohngeldstelle im örtlichen Rathaus nach, ob da noch was geht. Bei Eigentum nennt sich das Lastenzuschuss, einen entsprechenden Online-Rechner finden Sie hier als ersten Anhaltspunkt: http://www.wohngeld.org/lastenzuschuss.html Gruß w.
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