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Mindestzeiten in Luxemburg

von KS05.02.2008 | 11:33
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wie lange muß man in Luxemburg arbeiten um Anspruch auf eine Rente aus Luxemburg zu haben? Muessen diese Jahre zusammenhängend sein oder über das Arbeitsleben verteilt?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Angaben von "Happy" ist nichts hinzuzufügen.

DRV-Verbindungsanstalt ist die DRV Rheinland-Pfalz (www.drv-rlp.de)
Moderation · 2Ihre Vorsorge

Zu a) JA

Zu b) NEIN

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Es wurde nur nach Zeiten in Luxemburg gefragt und nicht mit oder ohne deutsche Zeiten!

8 Antworten

Schwarzwälderam 05.02.2008 | 11:43
Für jedes Land in der EG/EWR gilt eine Mindestgrenze von 12 Monaten Beitragszeiten. Diese 12 Monate müssen nicht am Stück sein, sondern können theoretisch auf das gesamte Versicherungsleben verteilt sein. Auch wenn weniger als 12 Monate vorhanden sind sind die Zeiten nicht verloren. Sie werden dann vom Wohnsitzträger mit in die Rentenberechnung einbezogen.
Happyam 05.02.2008 | 11:44
Hallo KS, Nach luxemburgischen Rechtsvorschriften kann Ihnen eine Regelalters-pension ab Vollendung des 65. Lebensjahres oder eine vorzeitige Alters-pension ab Vollendung des 57. oder des 60. Lebensjahres gezahlt werden.Die Regelalterspension wird Ihnen ab dem 65. Lebens-jahr gezahlt, wenn Sie eine Versicherungszeit von zehn Jahren zurückgelegt haben. Eine vorzeitige Alterspension können Sie ab 57 oder 60 Jahren bekommen. > Ab Vollendung des 57. Lebensjahres wird Ihnen die Pension gezahlt, wenn Sie die Wartezeit von 480 Monaten Pfl ichtbeitragszeiten erfüllen. > Ab Vollendung des 60. Lebensjahres können Sie die Pension erhalten, wenn Sie die Wartezeit von 480 Monaten Versicherungszeit nachweisen. Von den 480 Monaten müssen nur 120 Monate Zeiten der Pfl ichtversicherung sein.Können Sie in Luxemburg keine Pension er-halten, weil Sie die erforderliche Wartezeit für eine Regelalters pension nicht erfüllen, können Ihnen die tatsächlich gezahlten Beiträge erstattet werden. Das ist frühestens ab 65 Jahren möglich. Bitte stellen Sie bei Ihrem luxemburgischen Träger einen entsprechenden Antrag. Sie sollten aber bedenken, dass bei der Wartezeit auch die Versicherungszeiten aus den anderen EU/EWR-Staaten mitzählen. Zuständig ist: Centre Commun de la Sécurité Sociale 125,route d'Esch 2975 Luxembourg Viel Grüße von Happy
Pifyam 05.02.2008 | 18:00
Deutschland ist doch ein EG/EWR Land, und da braucht man doch 60 Monate um rente zu bekommen. Oder verstehe ich da was falsch? mfg pify
KSam 06.02.2008 | 07:03
Vielen Dank für die Infos. Zwei Dinge wären noch offen die wären: a) Kann die Beitragszeit (Pflichtbeiträge) zum erreichen der 120 Monate über das Arbeitsleben verteilt sein, d.h. mit Unterbrechungen? b) Können fehlende Zeiten durch z.B. freiwillige Zahlungen ausgeglichen werden?
Happyam 06.02.2008 | 07:47
Hallo KS, ganz sicher bin ich da nicht, aber grundsätzlich ist das bestimmt möglich. Zusammenhängende Versicherungsjahre sind nicht erforderlich. Das ist so wie in Deutschland. Also insgesamt betrachtet. Freiwillige Beiträge zählen sicher auch mit. Wobei ich nicht weiß, ob das möglich ist wenn Sie in Deutschland arbeiten (also pflichtversichert sind), ob sie dann in einem anderen EU/EWR Land freiw. Beiträge zahlen dürfen? Fragen Sie doch mal bei der DRV-Rheinland-Pfalz an. Die Experten haben den Link genannt. Die können Ihnen bestimmt konkrete Angaben dazu machen. Vielleicht geht das ja auch per m@il? LG Happy
KSam 06.02.2008 | 09:35
Superschnelle Antwort. Vielen Dank, ein Bier steht zum abholen bereit.
Happyam 06.02.2008 | 10:06
Gern geschehen! Wo steht denn der Gerstensaft ;--)))) Alles Gute wünscht Happy p.s. Ich tinke nicht, aber danke
Schwarzwälderam 07.02.2008 | 08:27
Vielleicht habe ich mich da etwas undeutlich ausgedrückt. Selbstverständlich müssen insgesamt die Voraussetzungen des jeweiligen Landes erfüllt sein. Wenn sich aber ein Anspruch aus mehreren EG Ländern zusammensetzt dann reichen je 12 Monate in einem EG Land für einen dortigen eigenen Anspruch aus. Am Beispiel Deutschland müssten dann neben den 12 Monaten in Deutschland insgeeamt in der EG für 60 Monate Beiträge gezahlt sein. Aber wie der Experte schon sagte, das war hier ja auch gar nicht gefragt.
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