Hallo Adrian,
den Antworten von W*lfgang und Uschi schließen wir uns an. Grundsätzlich spricht nichts dagegen, dass Sie 1 Tag in der Woche mehr als die durchschnittlich zulässige Zeit arbeiten. Aber klären Sie dies mit Ihrem zuständigen Rententräger. Hier könnte der Umgang mit dem Sachverhalt u. U. unterschiedlich gehandhabt werden; schlimmstenfalls wird nochmal der Gutachter befragt. Muss aber nicht sein!