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Experten-Antwort

Mini job und eigene Beiträge zahlen

von Lothar B.10.02.2026 | 04:22
200 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Ich habe seit 2 Jahren einen Minijob für den ich keine Beiträge zahle. Einen weiteren Job habe ich nicht. Ich will aber jetzt Beiträge zahlen. Ist das möglich? Ich habe gehört das geht. Auch bis Januar zurück? Muss ich mich bei der Rentenversicherung melden, oder was muss ich machen? Danke für eine Antwort.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.02.2026 | 07:04

Guten Tag Lothar B.,

 

offensichtlich haben Sie sich bei der Aufnahme Ihres Minijobs von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Nach der aktuellen Gesetzeslage ist es so, dass es erst ab 01.07.2026 die Möglichkeit gibt, die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig auf Antrag rückgängig zu machen und damit wieder versicherungspflichtig in der Rentenversicherung zu werden. 

 

Diesen Antrag stellen Sie bitte rechtzeitig bei Ihrem Arbeitgeber. Eine rückwirkende Rücknahme der Befreiung ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass die Aufhebung der Befreiung für die gesamte Dauer Ihres Minijobs bindend ist.

 

Unter der vom User ‚Link‘ genannten Internetseite der Minijob-Zentrale finden Sie weitere umfassende Informationen.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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