Guten Tag Lothar B.,
offensichtlich haben Sie sich bei der Aufnahme Ihres Minijobs von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Nach der aktuellen Gesetzeslage ist es so, dass es erst ab 01.07.2026 die Möglichkeit gibt, die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig auf Antrag rückgängig zu machen und damit wieder versicherungspflichtig in der Rentenversicherung zu werden.
Diesen Antrag stellen Sie bitte rechtzeitig bei Ihrem Arbeitgeber. Eine rückwirkende Rücknahme der Befreiung ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass die Aufhebung der Befreiung für die gesamte Dauer Ihres Minijobs bindend ist.
Unter der vom User ‚Link‘ genannten Internetseite der Minijob-Zentrale finden Sie weitere umfassende Informationen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Guten Tag Lothar B.,
offensichtlich haben Sie sich bei der Aufnahme Ihres Minijobs von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Nach der aktuellen Gesetzeslage ist es so, dass es erst ab 01.07.2026 die Möglichkeit gibt, die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig auf Antrag rückgängig zu machen und damit wieder versicherungspflichtig in der Rentenversicherung zu werden.
Diesen Antrag stellen Sie bitte rechtzeitig bei Ihrem Arbeitgeber. Eine rückwirkende Rücknahme der Befreiung ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass die Aufhebung der Befreiung für die gesamte Dauer Ihres Minijobs bindend ist.
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Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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