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mini-Job und Rente

von berta28.02.2008 | 11:57
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21 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin in einem Mini-Job oder geringfügig Beschäftigte in einer Praxis angestellt. Zahle meine frei-willigen Rentenbeiträge monatlich in die Rentenkasse ein. Wenn mein Chef nun die Praxis schließt, kann ich mich dann irgendwie weiter rentenver-sicheren? Auf dem Arbeitsamt habe ich mich nicht mehr gemeldet, da ich sowieso keinen Anspruch auf eine Leistung habe und meinen Rentenbei-trag selbst einzahle. Aber was wird dann, wenn ich ohne Arbeitsverhältnis bin? Vielen Dank für Ihre Auskunft. Berta

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Da sie sagen, das Sie einen eigenen Beitrag zahlen, gehen wir davon aus das Sie die geringfügige Beschäftigung aufgestockt haben. Sollte Sie diese verlieren, sollten Sie sich wieder bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Auch wenn man kein Geld von der Agentur bekommt, ist dies eine Anrechnungszeit die bei der Rente berücksichtigt wird.

20 Antworten

bertaam 28.02.2008 | 12:16
Hallo Happy, tja das ist eine gute Frage. Das weiß ich nicht so genau. Ich verdiene ca. 300,00 Euro und davon zahle ich noch die Beträge. Das habe ich damals im Steuerbüro meines Chefs beantragt. Aber ob ich dabei auf eine Versicherungsfreiheit verzichtet habe, ist mir nicht bekannt. Habe ich auch noch nichts davon gehört. LG berta
Happyam 28.02.2008 | 12:06
Liebe Berta, zahlen Sie freiwillige Beiträge oder haben Sie in Ihrem Minijob auf die Versicherungsfreiheit verzichtet und zahlen die sog. aufgestockten Beiträge ein??? (4,9 % Aufstockungsbetrag) Da gibt es eine kleinen aber feinen Unterschied. Weiteres nach Ihrer Antwort... LG Happy
bertaam 28.02.2008 | 12:26
nur die 14,70 €
Happyam 28.02.2008 | 12:22
na das können wir ganz leicht feststellen... zahlen Sie 79,60 € im Monat von den 300.- € oder zahlen Sie 14,70 € im Monat??? bis gleich Happy
EMBam 28.02.2008 | 12:46
Wenn Sie nur die 14,70 Euro zahlen, dann haben Sie auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichtet und sind versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. Es entstehen hiermit sog. Pflichtbeitragszeiten (werden dann als volle Wartezeitmonate mitgezählt). Es besteht die Möglichkeit, dass Sie sich in der Rentenversicherung freiwillig versichern, d.h. Sie zahlen monatlich einen bestimmtem Mindestbetrag und erwerben so Beitragszeiten in der Rentenversicherung (z.B. zur Erfüllung von Wartezeiten um somit einen Rentenanspruch zu erwerben). Derzeit liegt der freiwillige Mindestbeitrag bei 79,60 Euro.
bertaam 28.02.2008 | 13:02
danke.
Happyam 28.02.2008 | 12:37
Na das klingt doch prima! Also, Sie haben auf die Versicherungsfreiheit verzichtet. Soviel steht schonmal fest. Das wiederum bedeutet, durch Ihre Beitragszahlung sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig beschäftigt! In Ihrem Fall besonders wichtig... ( Übrigens muss dieses auch aus den Renteninformationen hervorgehen. Da müsste eigentlich stehen "Pflichtbeiträge geringfügige Beschäftigung-bzw. Geringfügige Beschäftigung mit Verzicht auf Versicherungsfreiheit) Weiterhin haben Sie angegeben, dass keine Meldung bei der AfA erfolgte, da kein Leistungsanspruch. Auch ok. Durch Ihre "aufgestockten" Beiträge sind Sie ja versichert. Nehmen wir jetzt weiter an, dass diese Beschäftigung endet wegen Praxisschließung. Jetzt kommt ein Rat von mir... Sobald Sie nicht mehr arbeiten, melden Sie sich sofort bei der Agentur für Arbeit (AfA) arbeitslos. Diese Arbeitslosigkeit (auch wenn kein Leistungsbezug) ist hier im Sinne der Rentenversicherung eine rentenrechtliche Zeit! Ergo anrechenbar, bedeutet keine "Lücke" !!! Umkehrschluss, Sie müssen sich nicht weiter freiw. versichern. Keine Beiträge mehr einzahlen, da diese Zeit als Anrechnungszeit berücksichtigt wird. Auch wenn diese Arbeitslosigkeit sich nicht rentensteigernd auswirkt, so ensteht für Sie zumindest kein "Lücke" im Rentenkonto. Auch dient diese Zeit als sog. Anwartschafterhaltungszeit. Falls es für Sie aufgrund meiner Beschreibung, noch weitere Fragen gibt, empfehle ich Ihnen sich in einem persönlchen Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle der DRV dieses nochmal bestätigen zu lassen. Ganz wichtig und entscheidend für die Anrechenbarkeit dieser Arbeitslosigkeit ist, eine sofortige Meldung bei der AfA. Also sobald Sie wissen, dass die Beschäftigung endet, melden! LG Happy
Vorsichtam 28.02.2008 | 12:53
Lassen Sie sich nicht verwirren! Durch die Ergänzung von EMB bleibt der von HAPPY vorgeschlagene Weg der sinnvollste und kostengünstigste. Auch wenn EMB nichts falsches geschrieben hat. Am besten noch zu einer AuB-Stelle der Deutschen Rentenversicherung gehen und sich persönlich und konkret für Ihren Fall die Infos und Bestätigungen holen. MfG
bertaam 28.02.2008 | 12:56
Herzlichen Dank für Ihre Antwort. War sehr aufschlußreich. An was man alles denken muß. Ich werde mir auch noch einen Termin holen zu einem persönlichen Beratungsgespräch um alle bis dahin anfallenden Fragen noch zu klären. Aber Ihnen vielen herzlichen Dank. berta
Happyam 28.02.2008 | 13:13
Liebe Berta, sehr gern geschehen! Da haben Sie Recht, man muss an vieles denken... Bisher haben Sie alles richtig gemacht. Lob! Sie machen das schon! LG Happy
bertaam 28.02.2008 | 13:24
vor dem Gang zum AfA graut mir heute schon. Die letzte Begegnung dort hatte ich mit einem sehr lieben Herren, der zu mir sagte, ob ich es nicht mal mit richtiger Arbeit probieren will, als ich ihm mitteilte, dass ich einen Mini-Job habe. Bei so was könnte ich platzen. Deswegen habe ich mich auch nicht mehr gemeldet.
Happyam 28.02.2008 | 13:46
Hi Rosanna, irgendwie ticken wir doch beide gleich oder??? Vielleicht sollten wir uns selbständig machen ;-))) LG Happy
Rosannaam 28.02.2008 | 13:33
Ja, es gibt schon einige unverschämte Leute! Lassen Sie sich nicht unterkriegen. Evtl. geraten Sie ja auch an einen anderen Sachbearbeiter. Falls nicht, antworten Sie diesem doch: "Was meinen Sie eigentlich, weshalb ich mich arbeitslos melde? Doch nicht, weil ich mich auf die faule Haut legen will. Dann bräuchte ich nicht zu Ihnen kommen." Ganz ehrlich gesagt, ich persönlich würde mich über so eine Aussage beim Chef beschweren. Sowas würde jemand nur einmal zu mir sagen! Es steht keinem in der Verwaltung zu, egal welcher Art, solche dämlichen Äußerungen von sich zu geben. In diesem Sinne, Kopf hoch und durch! MfG Rosanna
Happyam 28.02.2008 | 13:37
Liebe Berta, leider hört man solche Dinge immer öfter. Ich verstehe das nicht. Bleiben Sie einfach ganz cool und melden sich einfach nur arbeitslos. Lassen Sie sich nicht auf solche Gespräche ein und zeigen Sie diesem Herren ruhig mal die "dunkelrote" Karte indem Sie seinen Vorgesetzten sprechen wollen. Manchmal wirkt das. Sie erhalten ja schließlich keine Leistungen mehr, also brauchen Sie sich auch nicht rechtfertigen! Also ich wünsche Ihnen alles Gute. Happy
Rosannaam 28.02.2008 | 13:55
Hi Happy, DAS habe ich auch schon gedacht. :-)) Telepathie? Wäre aber eine Überlegung wert... !!! Schönen Tag noch, LG Rosanna.
Happyam 28.02.2008 | 14:03
Danke gleichfalls... (ach eh ich´s vergesse... länger als bis 65 werde ich bestimmt auch nicht arbeiten!!!) Ich freue mich schon heute auf meinen Renten BX wo dann steht... "Altersrente für BESONDERS langjährig Versicherte" Das geht doch runter wie ÖL oder? -Allerdings habe ich da noch satte 27 Jährchen vor mir- *grins* und *Gruß* Happy
bertam 28.02.2008 | 14:54
danke noch mal an alle, die mir geholfen und mir Mut gemacht haben.
Happyam 28.02.2008 | 15:17
Sie Glückliche! Da können Sie echt stolz auf sich sein. Ich hab erst 18 Lenze in meinem jetzigen Job. Aber ich bemühe mich weiterhin. Wenn ich gesund bleibe und meine AG nett zu mir ist, dann komme ich aber auch auf sooooo viele Jahre ;-))) Ich wünsch was Happy ach ja, Selbständig auf Minjobbasis klingt verlockend... aber das darf ich ja nicht!
Rosannaam 28.02.2008 | 15:04
Bei mir sind´s bedeutend weniger: Nur noch 10 Jahre. Die werde ich bestimmt auch noch rumkriegen! :-)) Ich habe dieses Jahr im Sept. aber auch schon 40 Berufsjahre bei der DRV auf dem Buckel. Da reicht es dann so langsam. Wenn ich dann in Rente bin, könnten wir ja nochmal über eine gemeinsame Selbständigkeit nachdenken, oder? Auf geringfügiger Basis natürlich.... LG Rosanna.
bertaam 28.02.2008 | 15:52
ja, das haben mir die anderen auch schon geraten. werde ich auch tun-und auch zu einer speziellen Beratung der RV melde ich mich an. danke berta
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