Hallo Geri,
ja, das ist möglich. Eine selbständige Tätigkeit und eine abhängige Beschäftigung (hier als Minijob) werden versicherungsrechtlich getrennt voneinander betrachtet.
Zu beachten wäre hierbei aber noch, dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente regelmäßig erst dann erfüllt sind, wenn in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten vorliegen. Der Erwerbsminderungsschutz wird durch den versicherungspflichtigen Minijob also unter Umständen nicht sofort, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt eintreten. Im Zweifel sollten Sie sich anhand der Daten Ihres Versicherungskontos individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers beraten lassen.