Wenn die monatliche Riester-Rente nicht größer als 1 Prozent der Bezugsgröße West nach § 18 SGB IV ist, liegt eine sog. Kleinbetragsrente vor, die mit einer Einmalzahlung abgefunden werden kann. Im Jahr 2018 liegt die Höhe der Bezugsgröße bei 36.540; eine Kleinbetragsrente ist die Riesterrente demnach bei monatlicher Auszahlung bis zu einer Höhe von 30,45 Euro.