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Experten-Antwort

Mini und Altersrente

von Franz Zilling17.05.2017 | 19:59
925 Ansichten
3 Antworten
Hallo ich bin voller EU-RENTNER und übe einen Minijob mit 450,00€ aus. So weit ich weiß kann man 3,7% der 450,00 Euro an die Rentenversicherung abgeben, erhöht das die Altersrente? und da ich den Minijob seit 5 Jahren ausübe um nur ungefähr wieviel erhöht sich die Altersrente. Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.05.2017 | 08:10

Hallo Franz Zilling,

wie Sie schon den Antworten von KSC und W*lfgang entnehmen konnten, steigert eine Beschäftigung neben einer EM-Rente (egal ob Minijob oder mehr) nur dann die Altersrente, wenn der dafür erzielte Wert an Entgeltpunkten den bereits für die Zurechnungszeit angerechneten Wert übersteigt. Oder die Beschäftigung nicht mit einer Zurechnungszeit zusammenfällt.

Zurechnungszeit ist eine Zeit, die Ihrem Versicherungskonto gutgeschrieben wurde, um auszugleichen, dass Sie ja durch die Erwerbsminderung nicht mehr (voll) in die Rentenversicherung einzahlen konnten. Sofern Sie die EM-Rente bereits vor dem 01.07.2014 bezogen haben, geht diese Zurechnungszeit bei Ihnen bis zum 60. Lebensjahr. Diese Zeit hat für die EM-Rentenberechnung einen Durchschnittswert aus allen von Ihnen bis dahin zurückgelegten Zeiten zugeordnet bekommen.

Bei der Berechnung der Altersrente werden die Entgeltpunkte für das gesamte Versicherungsleben neu berechnet nach dem dann geltenden Rechtsstand. Für die Zeit der EM-Rente wird dann eine Art Günstigkeitsprüfung gemacht - es wird der höhere Wert entweder aus der Zurechnungszeit oder aus der parallelen Beschäftigung angerechnet. Im Ergebnis kommt erfahrungsgemäß nur in Einzelfällen eine Erhöhung der Rente heraus - aber es gibt eine Garantie, dass die Altersrente durch die neue Berechnung nicht niedriger werden kann als die EM-Rente (Besitzschutz).

Für eine genauere Erläuterung anhand Ihrer individuellen Werte können Sie natürlich gern eine Auskunfts- und Beratungsstelle aufsuchen.

2 Antworten

KSCam 17.05.2017 | 20:16
Möglicherweise erhöht sich die Rente gar nicht, wenn der Minijob parallel zur Zurechnungszeit liegt. Aber das kann im Forum niemand wissen weil keiner Ihren Bescheid kennt. Gehen Sie in die nächste DRV Beratungsstelle, dort klärt es sich.
W*lfgangam 17.05.2017 | 21:02
Hallo Franz Zillig, der Minijob pro Jahr hat einen Brutto-Rentenbetrag von rd. 4,50 EUR mtl. zur folge – aber, so lange der neben der bereits bewerteten Zurechnungszeit (ZZ) bis 60/62 läuft, müsste diese ZZ unter 15 % Ihres Durchschnittseinkommens vor Rentenbeginn liegen, um positiven Einfluss auf eine Altersernte haben zu können. Dann wären Sie allerdings Grundsicherungsempfänger, bei solch einem niedrigen Durchschnittswert. Ergebnis: Nein, der Minijob hat keinen positiven Einfluss auf die spätere Höhe der Altersrente. Sollte die EM-Rente allerdings vorzeitig enden, werden Sie womöglich auf diese Pflichtbeiträge bei späterem erneuten Beginn einer EM-Rente angewiesen sein, um die Voraussetzung: 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 60 MOnaten vor (erneuter) EM erfüllen zu können. Mehr Positives sehe ich da zz. nicht. Daher, lassen Sie es wie es ist, aus der alten Entscheidung/pro Pflichtversicherung kommen Sie sowieso nicht von heute auf morgen raus ...mit Erreichen der Regelaltersrente gibt es dann noch rd. 5 EUR mtl. für _dann_ jedes weitere Minijobjahr oben drauf. Kostet Sie dann rd. 200 EUR im Jahr, dafür gibt’s auch schon 50 EUR in den ersten 12 Monaten wieder, nach 4 Jahren ist Ihre Einzahlung/Ihr Beitrag wieder auf dem Konto ...und dann beginnt es rentable zu werden – machen Sie schon mal 2. Konto auf, bevor das 1. voll ist :-) Gruß w.
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