Hallo Franz Zilling,
wie Sie schon den Antworten von KSC und W*lfgang entnehmen konnten, steigert eine Beschäftigung neben einer EM-Rente (egal ob Minijob oder mehr) nur dann die Altersrente, wenn der dafür erzielte Wert an Entgeltpunkten den bereits für die Zurechnungszeit angerechneten Wert übersteigt. Oder die Beschäftigung nicht mit einer Zurechnungszeit zusammenfällt.
Zurechnungszeit ist eine Zeit, die Ihrem Versicherungskonto gutgeschrieben wurde, um auszugleichen, dass Sie ja durch die Erwerbsminderung nicht mehr (voll) in die Rentenversicherung einzahlen konnten. Sofern Sie die EM-Rente bereits vor dem 01.07.2014 bezogen haben, geht diese Zurechnungszeit bei Ihnen bis zum 60. Lebensjahr. Diese Zeit hat für die EM-Rentenberechnung einen Durchschnittswert aus allen von Ihnen bis dahin zurückgelegten Zeiten zugeordnet bekommen.
Bei der Berechnung der Altersrente werden die Entgeltpunkte für das gesamte Versicherungsleben neu berechnet nach dem dann geltenden Rechtsstand. Für die Zeit der EM-Rente wird dann eine Art Günstigkeitsprüfung gemacht - es wird der höhere Wert entweder aus der Zurechnungszeit oder aus der parallelen Beschäftigung angerechnet. Im Ergebnis kommt erfahrungsgemäß nur in Einzelfällen eine Erhöhung der Rente heraus - aber es gibt eine Garantie, dass die Altersrente durch die neue Berechnung nicht niedriger werden kann als die EM-Rente (Besitzschutz).
Für eine genauere Erläuterung anhand Ihrer individuellen Werte können Sie natürlich gern eine Auskunfts- und Beratungsstelle aufsuchen.
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