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Experten-Antwort

Minijob / Aufstockung der Rentenbeiträge

von Petra 03.06.2024 | 10:46
166 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo und Guten Tag zusammen, Liebes Forum , ich habe einen Minijob im Privathaushalt als Haushaltshilfe , bin 57 Jahre alt , 33 Jahre als examinierte Krankenschwester im Schichtdienst gearbeitet, befristete Erwerbsminderungsrente seit 5Jahren, 50% Schwerbehinderte.-Ausweis ( Arbeitsmarktrente) . Nun möchte ich gerne erfahren , ob es für mich Sinn macht über den Minijob eine Aufstockung der Rentenbeiträge zu beantragen. Oder sollte ich das Geld doch lieber in den ,,Sparstrumpf,, stopfen ? Bin sehr gespannt auf Ihre Antworten. Ich bedanke mich und liebe Grüße .

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.06.2024 | 13:56

Hallo Petra,

 

in Ergänzung der Darstellungen von "Mondkind" und "Minijob-Beiträge eher nicht sinnvoll" empfiehlt es sich, diese Frage in einem Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle unter Heranziehung/Sichtung Ihrer Versicherungszeiten individuell abzuklären.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Mondkindam 03.06.2024 | 11:04
In der Berechnung Ihrer Erwerbsminderungsrente ist eine Zurechnungszeit enthalten, deren "Wert" mit Sicherheit höher ist als der der geringfügigen Beschäftigung. Durch die geringfügige Beschäftigung wird Ihre spätere Altersrente also nicht höher werden (Besitzschutz) Also stecken Sie das Geld lieber in den Sparstrumpf. Beachten Sie aber: wenn Sie jetzt auf die Versicherungspflicht verzichten gilt das für die gesamte Dauer dieser Beschäftigung.
Minijob-Beiträge eher nicht sinnvollam 03.06.2024 | 12:58
Mit hoher Wahrscheinlichkeit lohnt es sich nicht für Sie, noch Rentenbeiträge auf Ihren Minijob abzuführen. Wenn Sie mit einer maximalen zetlichen Lücke von 24 Monaten in die Altersrente wechseln werden, gilt der Bestandsschutz §88, SGB 6. Und dann sind die Entgeltpunkte aus der Zurechnungszeit praktisch immer höher als die paar weigen Entgeltpunkt aus Ihrem Minijob. Dann würden diese Minijob-Entgeltpunkte komplett wirkungslos verpuffen. Genauer kann Ihnen das aber nur die DRV in einer Proberechnung ausrechnen.
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