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Experten-Antwort

Minijob -Rentenkasse

von Spezial21.11.2025 | 11:11
294 Ansichten
4 Antworten
Ich habe unbewusst die Beitrage zur Rentenversicherung im Minijob nicht eingezahlt. Die Umstände die das ermöglicht haben sind mir gänzlich nicht bekannt gewesen. Seitens vom Arbeitgeber hatte ich auch keine Info. Die Rentenstelle meiner Kommune wollte sich nicht äußern. Kann ich daran noch etwas zum positiven bewirken.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.11.2025 | 11:27

Hallo Spezial,

 

es kommt auf den Zeitpunkt an, zu dem die geringfügige Beschäftigung aufgenommen bzw. ausgeübt wurde.

Nach dem bis 2012 geltenden Recht waren Minijobber in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei. Sie zahlten neben dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers keine eigenen Beiträge. Sie konnten aber den Arbeitgeberbeitrag freiwillig für den vollen Rentenversicherungsschutz aufstocken. Die Minijobber erwarben dann auch Anspruch auf das volle Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung.

Minijobs unterliegen seit 2013 der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Arbeitgeber zahlen für ihre Minijobber einen Pauschalbeitrag. Die Minijobber selbst zahlen zusätzlich einen Eigenbeitrag. Dadurch kommen sie in den Genuss des vollen Schutzes der gesetzlichen Rentenversicherung. Auf Antrag können sich Minijobber von der Zahlung des Eigenbeitrags befreien lassen.

 

Eine Nachzahlung von Beiträgen ist in der Regel nicht möglich.

Für weitere Informationen können Sie sich an die Minijob-Zentrale wenden:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/home/home_node.html

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

3 Antworten

Uweam 21.11.2025 | 11:25
Nein
kommtdraufanam 24.11.2025 | 10:37
Pflichtversicherter Minijob : der Arbeitgeber zahlt seine und ihre Beiträge an die Versicherung. Versicherungsfreier Minijob : sie dürfen sich freiwillig versichern und selbst bis zum Maximalbeitrag einzahlen, rückwirkend ab 1.1.2025 bis zum 31.3.2026. Der EG zahlt seine Minibeiträge selbst an die DRV.
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