Bei einem Arbeitsentgelt in Höhe von 155 Euro ergibt sich eine mtl. Rentenhöhe in Höhe von 1,58 Euro; bei einem erzielten Arbeitsentgelt in Höhe von 400 Euro ergibt sich ein Rentenanspruch in Höhe von 4,08 Euro mtl. Eine persönliche Beratung ist insbesondere bei der Aufstockung von Beiträgen erforderlich. Lassen Sie sich vom Rentenversicherungsträger beraten.