Wenn die Ausübung des Minijobs der alleinige Grund für den Wegfall der Rente wegen voller Erwerbsminderung ist, müssten Sie dies mit Ihrer Rentensachbearbeitung klären. Normalerweise nehme ich an, dass dann die Rente wieder gezahlt werden könnte. Jedoch könnte es ebenso sein, dass sich durch die Ausübung der Nebentätigkeit (und einer ggf. daraufhin erfolgten Nachuntersuchung) herausgestellt hat, dass Sie vom medizinischen Standpunkt aus betrachtet doch nicht mehr die Voraussetzungen der vollen Erwerbsminderung erfüllen. Dieser Umstand den Nichtvorliegens der med. Voraussetzungen ließe sich dann auch durch die Aufgabe des Minijobs nicht mehr rückgängig machen.
Kurz gesagt: Im Forum diese Frage präzise zu beantworten ist nicht möglich. Sie müssten sich so oder so (ob sofort oder erst bei Wegfall der Rente) mit Ihrer Sachbearbeitung in Verbindung setzen.
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