Guten Tag Katzenfrau,
anhand Ihrer Angaben vermute ich, dass Sie sich fragen, ob und inwieweit der Verdienst aus Ihrem Minijob auf Ihre Altersrente bzw. Ihre Witwenrente angerechnet wird.
Bei Ihrem Lebensalter von 64 Jahren, haben Sie Ihre Regelaltersrente noch nicht erreicht. Damit gilt für Sie bzw. Ihre Altersrente die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 EURO pro Kalenderjahr. Die mit einem monatlichen Hinzuverdienst von 160 EURO kaum überschreiten dürften.
Um Ihnen hinsichtlich der Anrechnung Ihres Einkommens auf die Witwenrente weiterhelfen zu können, benötige ich noch weitere Auskünfte:
1. Wann ist Ihr Ehegatte verstorben?
2. Liegt Ihr Wohnsitz in den alten oder neuen Bundesländern?
3. Haben Sie Kinder, die noch eine Waisenrente beziehen? Wenn ja, wie viele Kinder beziehen noch eine Waisenrente?
4. Üben Sie Ihren Minijob rentenversicherungspflichtig aus? Oder haben Sie in dem Minijob einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht bei Ihrem Arbeitgeber gestellt?