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Experten-Antwort

Minijob

von Hummel27.07.2019 | 20:29
97 Ansichten
2 Antworten

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Hallo liebes Team Ich beziehe Frührente Brutto 1.166,90, Witwen Rente Brutto 771,17, Betribsrent von meinem Mann 136 Netto. Ich könnte noch 200 dazu verdienen. Nun meine Frage wie viel wird mir dann abgezogen? Muss auf Karte arbeiten. Ich unterstütze meine alleinerziehende Tochter, und da zählt jeder Euro.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Allgemein gilt, dass grundsätzlich nicht das Bruttoeinkommen aus einer abhängigen Beschäftigung bei der Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten berücksichtigt wird, sondern das ermittelte maßgebende Nettoeinkommen. Vom maßgebenden Nettoeinkommen werden dann 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Aber auch nur dann, wenn ein bestimmter Freibetrag (ggf. in Verbindung mit anderen zu berücksichtigenden Einkommen) überschritten wird.

Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigung oder aus einer geringfügigen Beschäftigung mit Befreiung von der Versicherungspflicht wird brutto = netto berücksichtigt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W°lfgangam 27.07.2019 | 21:41
Hallo Hummel, entscheidend ist zunächst: - wann haben Sie geheiratet? - wann sind Sie und Ihr verstorbener Mann geboren? - Wohnort West/Ost? Außerdem ersehen Sie aus Ihrem letzten Neuberechungsbescheid zur Witwenrente, dass diese bereits jetzt schon anhand Ihres Einkommens (wenigstens schon wg. der eigenen Renten) gekürzt wird. Jeder EUR Mehrverdienst führt daher zu weiteren Kürzungen. Wählen Sie im Minijob auf jeden Fall die Versicherungspflicht, so zählen nur 120 EUR als zusätzliches Einkommen bei der Witwenrente - die Witwenrente wird dann nur um 48 EUR gekürzt. > Muss auf Karte arbeiten. Das ist Quatsch, wenn Sie 'Lohnsteuerkarte' meinen. Sie haben die Wahl der (allgemein üblichen) Pauschalversteuerung von 2 % durch den Arbeitgeber/dann zieht er Ihnen 4 EUR für die Lohnsteuer ab - dann müssen Sie den Minijob nicht nach Jahresablauf zusätzlich bei der ESt. angeben -> wenn 'auf Karte' arbeiten, dann doch ...damit schießen Sie sich steuerrechtlich ins eigene Knie. Kommt hier natürlich auf die 'Feinheiten' an, aber dies hier ist kein Steuer-Forum! Gruß w.
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