Hallo Marion,
auf die Witwenrente werden die Altersrente und das Arbeitsentgelt angerechnet, wenn ein bestimmter Freibetrag überschritten ist. Der beträgt im Moment 819,19 Euro (bei Wohnsitz in den alten Bundesländern) bzw. 783,82 Euro (bei Wohnsitz in den neuen Bundesländern).
Für die Einkommensanrechnung werden zunächst von der Altersrente 14 % abgezogen. Bei dem Minijob kommt es darauf an, wie Ihre Mutter darin versichert ist - es kommen hier pauschale Abzüge von 40% oder 30,5 % oder 0 % in Frage. Die Summe von Altersrente und Entgelt nach dem Abzug dieser pauschalen Beträge wird dann dem Freibetrag gegenüber gestellt. Alles was darüber liegt, wird zu 40% von der Witwenrente abgezogen.
Ich gehe davon aus, dass Ihre Mutter bei der Antragstellung zur Witwenrente diese beiden Einkünfte angegeben hat - dann sollte das auch geprüft worden sein. Die Berechnung finden Sie im Bescheid zur Witwenrente. Im Zweifel können Sie oder Ihre Mutter sich auch gern an den zuständigen RV-Träger oder eine unserer Beratungsstellen wenden.