Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Minijob

von Hoffnungslos11.11.2022 | 14:51
83 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen, Ich bekomme eine arbeitsmarktrente und habe im November einen Minijob angenommen. 2,5 Stunden am Tag und 3x die Woche. Ein Traum, denn meine Arbeitsmarktrente wurde nicht gekürzt. Jetzt bin ich fix und alle, denn nach 2 Tagen fällt meinem neuen Arbeitgeber ein, oh das passt doch nicht, wir wollen jemanden der 8 Stunden arbeitet und Urlaubsvertretung macht.... Kündigung. Teile ich das der Rente wieder ganz normal über eservice mit? Mit Kündigung am besten? Ich bin alle... Ich war so happy und jetzt geht die Suche wieder von vorne los.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hoffnungslos,

Sie können Ihrem Rentenversicherungsträger die Kündigung online oder schriftlich mitteilen.

Viel Erfolg bei der Suche nach einem geeigneten Minijob und viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

W°lfgangam 11.11.2022 | 18:26
Hallo Hoffnungslos, können Sie genauso machen. Gruß w.
Schadeam 11.11.2022 | 18:55
...und wenn Sie das nicht mitteilen ist es auch egal, weil der AG den Minijob ohnehin abmeldet und die DRV somit über das Ende informiert wird...Sie haben somit freie Auswahl....
Die üblichen...am 11.11.2022 | 19:22
....schäbigen Hassköter, denen der Mensch hinter der Frage völlig egal ist, Hauptsache sie können durch die geschickt nüchtern-ironische Weise zu antworten gleich mit austeilen. Und haben "doch gaaaar nichts gemacht!". Es war zu erwarten, tut mir aber trotzdem herzlich leid für den Fragesteller. Hiermit möchte ich mich in aller Form für die beiden üblichen Verdächtigen entschuldigen. Alles Gute Ihnen! ...Und vergessen Sie nicht, einmal in der Woche 8 Stunden ist nicht "regelmäßig unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes"! Das wird oft gerne vergessen. Einmal in der Woche 8 Stunden hat absolut nichts mit den üblichen Bedingungen einer 5 Tage Woche zu tun. Gerne wird hier nämlich immer auf die Stundenzahl abgestellt und die Bedingung vergessen, dass es sich um übliche Bedingungen handeln muss das ist bei ihnen nicht unbedingt der Fall. Nur weil die beiden Großkotze Ihnen gerne eine mitgeben, heißt das noch lange nicht, dass es für sie schlecht laufen muss.
Abschlägeam 11.11.2022 | 20:00
Zitat von Die üblichen... anzeigenausblenden
Der Beitrag hört sich aber eher so an, als wenn der Arbeitgeber nun doch (regelmäßig) jemanden für 8h sucht, also 'Vollzeit'... Ansonsten wäre aber zum Teil diesem Teil Ihres Hinweises zuzustimmen. denn die Arbeitszeiteinschränkungen bei einer vollen EM-Rente beziehen sich auf regelmäßig (täglich) unter drei Stunden oder aber auf regelmäßig (wöchentlich) unter 15 Stunden 'unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes'. Und dort ist z.B. schon eine Beschäftigung an nur einem Tag mit 14 Stunden (also unter 15 Stunden nicht 'üblich', insofern also auch für einen EM-Rentner 'nicht grundsätzlich erlaubt'. Das ist die andere Seite, die auch beachtet werden und IMMER mit der zuständigen DRV abgestimmt werden sollte! @Hoffnungslos: Schade, dass es nun nicht geklappt hat. Aber lassen Sie sich nicht entmutigen! Sie erhalten eine volle EM-Rente 'aufgrund der Lage auf dem Arbeitsmarkt'. Ihre gesundheitlichen Einschränkungen reichen 'nur' für eine halbe EM-Rente. Damit sind Sie zwar aktuell zunächst auch durch die Arbeitszeitbeschränkungen einer 'vollen' EM-Rente 'beschränkt'. Wenn aber tatsächlich ein Arbeitsplatz in Aussicht stehen sollte, der 'regelmäßig' z.B. 3,5 h erwartet, dann lehnen Sie den nicht von vornherein ab, sondern klären dann VORAB mit Ihrer zuständigen DRV, ob es möglich ist, auch in diesem zeitlichen Umfang einen 'Arbeitsversuch' zu starten, ohne dass Ihnen sofort die Rente komplett halbiert wird (eine Minderung kann natürlich erfolgen, kommt auf den Hinzuverdienst an) und welche sonstigen Konsequenzen auf Sie zukommen werden/würden, wenn es dann (z.B. nach einer Probezeit) doch mehr als diese Stundenzahl wird. Sprechen Sie auch offen mit den potentiellen Arbeitgebern darüber, denn wenn Sie qualifiziert für diese Tätigkeit sind/wären, dann kann es ja auch in deren Interesse sein, dies erst einmal mit einer geringen Stundenzahl zu 'testen'. Und wenn dann alles 'gut' läuft, gibt es dann später eben eine 'halbe' EM-Rente und dazu das Gehalt aus einem Teilzeitarbeitsplatz', das wäre ja auch nicht unbedingt schlecht für Sie :-) Viel Erfolg und alles Gute!
Wenden Sie sich....am 11.11.2022 | 19:24
... an die Rentenversicherung und schildern Sie Ihren persönlichen Fall. Wer weiß was dabei herauskommt. Und wenn sie der einzige wären, wo es klappt. Viel Erfolg!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026