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Experten-Antwort

Minijob

von Zwerg26.11.2022 | 03:44
61 Ansichten
3 Antworten

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Hallo liebes Team. Ich beziehe rente wegen voller Erwerbsminderung.habe aber einen minijob und kann 520 Euro mtl. Hinzuverdienen. Unter der Beachtung, die 6.300 Euro hinzuverdienstgtenze nicht zu überschreiten. Ein überziehen würde sich dann als rentenschädlich erweisen und der Betrag [ ÷ 12 x 40 % ] würde von der rente abgezogen werden. Ausserdem müsste ich dann in die SV zahlen, da es sich nicht mehr um einen minijob handeln würde? Möchte nur mal erfahren, ob ich mit meinen Ausführungen richtig liege. Ein Danke im voraus an das Experten Team. Freue mich auf eine Antwort. Viele Grüße.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Zwerg,

ergänzend zu den bisherigen Antworten finden Sie weitere Informationen auf der Homepage der Minijob-Zentrale:

www.minijob-zentrale.de

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Abschlägeam 26.11.2022 | 04:06
Hallo Zwerg, seit 01.10.2022 wurde die 'Minijobgrenze' aufgrund der Erhöhung des Mindestlohns 12 EUR für 10 Std. wöchentlich auf 520,00 EUR erhöht. Für 2022 sind Sie also immer noch im '6.300 EUR-Bereich'. Und für 2023 ist eine Erhöhung des Freibetrages für 'volle' EM-Rentner auf ca. 17.800 EUR vorgesehen. Das würde auch wieder (ausreichend) 'passen'. Das Gesetz dazu wurde jedoch noch nicht verabschiedet. Bitte verfolgen Sie dazu die Medien. Am 28.11. findet hierzu z.B. eine öffentliche Diskussion im Bundestag statt (könnenSie live verfolgen oder in der Bundestag Mediathek). https://www.bundestag.de/ausschuesse/a11_arbeit_soziales/Anhoeru… Ein schönes Wochenende und alles Gute!
Steuerexperteam 26.11.2022 | 09:06
Bei regelmäßigem Überschreiten der 520 € Grenze handelt es sich um einen MIDI Job und es wäre SV zu zahlen. Das können Sie alles auch auf den Seiten der Mini Job Zentrale nachlesen.
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