Hallo Schubi,
sofern Sie einen Minijob mit einem Arbeitsentgelt von 300 Euro monatlich ein Jahr lang ausüben und selber keine Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, bekommen Sie drei Monate als Wartezeit angerechnet.
Dies gilt allerdings nur, wenn in diesem Jahr keine weiteren Zeiten vorhanden sind.
Es ist noch zu beachten, dass alle Zeiten mit Minijobs gesamt in Wartezeitmonate umgerechnet werden und dabei nur einmal am Schluss gerundet wird. Dies hat zur Folge, dass Sie für drei Jahre nicht 3 x 3 = 9 Monate angerechnet bekommen, sondern nur 8 Monate.